Sanierungsgebiet "Innenstadt"

Die Entwicklung der Innenstadt Itzehoe ist das größte Stadtentwicklungsprojekt in unserer Stadt in den letzten 20 Jahren. Das Stadtzentrum soll revitalisiert, Funktionsschwächen beseitigt und Stadt- und Freiräume neu gestaltet werden.

Nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 23.02.2017 wurde die Satzung der Stadt Itzehoe über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt" bekannt gemacht. Sie liegt hier zum Download bereit: 

Städtebauförderung

Mit der Festlegung eines Sanierungsgebietes können Städtebaufördermittel von Bund und Land eingesetzt werden. Mit der Förderkulisse "Lebendige Zentren" ist die Stadt Itzehoe in der Lage, sich den enormen finanziellen Herausforderungen einer Wiederbelebung ihrer Innenstadt zu stellen. Über die nächsten fünfzehn Jahre können bis zu 22 Mio. Euro öffentlicher und privater Gelder in die Entwicklung unserer Innenstadt investiert werden.

Sanierungsvermerke

Mit Rechtskraft der Sanierungssatzung wird ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher der Grundstücke bzw. Flurstücke im Sanierungsgebiet eingetragen. Die Stadt stellt so sicher, dass mögliche rechtliche Veränderungen nicht den Sanierungszielen entgegenstehen. Es sind für folgende rechtliche Veränderungen Genehmigungen bei der Stadt Itzehoe zu beantragen:

  • Abschluss oder Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen mit einer Geltungsdauer auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr,
  • Veräußerung eines Grundstücks,
  • Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts,
  • Bestellung einer Grundschuld,
  • Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages,
  • Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast,
  • Teilung eines Grundstücks

Sanierungsberatung

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet, die einen hohen oder mittleren Sanierungsbedarf aufweisen (s. Plan), können im Zeitraum des gesamten Sanierungsverfahrens unter bestimmten Bedingungen für die Modernisierung ihrer Gebäude Zuschüsse aus dem Förderprogramm beantragen und steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen dürfen allerdings vor der Beantragung noch nicht begonnen sein!

Mit der BIG Städtebau GmbH, dem treuhänderischen Sanierungsträger der Stadt, stehen Fachleute zur Beratung bereit. Bei Interesse können Sie gerne eine Nachricht unter Nennung Ihrer Immobilie, Ihrer Kontaktdaten und Ihrer Modernisierungsabsichten an innenstadt(at)itzehoe.de schicken. Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer wurden zusätzlich noch im Februar 2022 direkt von der Stadt diesbezüglich angeschrieben. Weitere Informationen können Sie auch dem Informationsflyer entnehmen.

Ausgleichsbeiträge

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Grund und Boden im Sanierungsgebiet profitieren von den Wertsteigerungen ihres Grundstücks durch die Maßnahmen in den städtischen Flächen, z.B. der Erneuerung von Straßenräumen. Diese Wertsteigerung, nur des Grund und Bodens und nicht der Immobilie, wird nach dem Ende der Sanierung als Ausgleichsbetrag in den Sanierungstopf, das sogenannte Treuhandvermögen, eingezahlt. In der Regel ist dies erheblich weniger, als die Zahlung von Ausbaubeiträgen bei nicht geförderten Ausbaumaßnahmen. Die Grundstückswerte vor und nach der Sanierung werden von einem unabhängigen Gutachterausschuss festgelegt.

Dokumente

Die Stadt Itzehoe hat nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sogenannte Vorbereitende Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch im Untersuchungsraum "Innenstadt" durch die BIG-Städtebau GmbH durchführen lassen.

Diese Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (VU/IEK) wurden von der Ratsversammlung am 13.12.2019 beschlossen. Sie sind die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen der städtebaulichen Sanierung. Handlungsfelder sind:

  • Stadtstruktur
  • Wirtschaft und Arbeit
  • Wohnen
  • Kultur, Freizeit, Soziales
  • Verkehrliche Infrastruktur
  • Netzwerke und Kommunikation

Räumliche Handlungsschwerpunkte im Sanierungsgebiet sind

  • Gestaltung und Vernetzung der zentralen Stadtplätze
  • Schaffung eines kompakten Einkaufsbereichs
  • Neuordnung von Freiräumen und Bebauung insbesondere in der südlichen Innenstadt mit Theaterumfeld und ZOB
  • Einbeziehung der Freiräume im Verlauf der alten Störschleife mit den Ideen zur Herstellung künstlicher Wasseranlagen (Störauf e.V.)

Dokumente

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) „Innenstadt“ der Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ der Stadt Itzehoe ist gemäß den StBauFR SH 2015 die wesentliche Grundlage zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.
Die Teilfortschreibung IEK „Innenstadt“ Itzehoe bezieht sich auf den Neubau des ZOB, die Umgestaltung Bahnhofsvorplatz sowie auf das Projekt "Neue Störschleife".

Dokumente

Teilfortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) „Innenstadt“ Itzehoe

Maßnahmenplan zur Teilfortschreibung des IEK

Im Rahmen der Innenstadtsanierung wurde ein Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Verkehrsraum erstellt und am 15.02.2022 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Es handelt sich hierbei nicht um eine finale Planung der verschiedenen Verkehrsräume, vielmehr wurden grundlegende Leitsätze und ein Ausstattungskatalog (Möblierung, Beleuchtung, Bepflanzung, Oberflächenmaterialien etc.) erarbeitet, damit ein harmonisches und attraktives Gesamtbild entsteht. Vom 18.06.2021 bis 18.07.2021 fand diesbezüglich eine Umfrage statt. Eine Jugendbeteiligung wurde zudem am 27.08.2021 im Haus der Jugend durchgeführt.
Flyer Umfrage Gestaltungshandbuch
Dokumentation Jugendbeteiligung Gestaltungshandbuch
Gestaltungshandbuch

Aktuelle Maßnahmen

Informationen zu den aktuellen Maßnahmen der Innenstadtsanierung finden Sie auf www.neue-stoerschleife.de

Ansprechpartnerinnen

Ihre Ansprechpartnerinnen für Fragen der Innenstadtentwicklung und zum Sanierungsgebiet "Innenstadt" sind in der Stadtplanungsabteilung des Bauamtes: