Schiedsamt
Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten als vorgerichtliche Schlichtungsorganisation für die streitenden Parteien völlig neutral. Sie sind gewählte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürgerinnen und Bürger aus der Nachbarschaft und nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.
Eine Schiedsperson wird in Itzehoe durch die Ratsversammlung gewählt und nach der Wahl durch die Direktorin bzw. den Direktor des zuständigen Amtsgerichts vereidigt. Sie ist zuständig unter anderem für Bürgerliche Rechtstreitigkeiten, aber auch für bestimmte Strafsachen.
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In welchen Fällen ist das Schiedsamt zuständig?
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Wann muss eine Schlichtung versucht werden?
Nähere Informationen finden Sie unter: www.schiedsstellen.de
Einteilung und Besetzung der Schiedsamtsbezirke in der Stadt Itzehoe
Schiedsamtsbezirk I
(umfasst das Stadtgebiet östlich der Straßenzüge Breite Straße/Sandberg sowie die Stadtteile Neustadt und Wellenkamp)
Schiedsamtsbezirk II
(umfasst das Stadtgebiet mit Ausnahme des Gebietes östlich der Straßenzüge Breite Straße/Sandberg sowie die Stadtteile Neustadt und Wellenkamp)
Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.