Gleichstellungsbeauftragte

Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Itzehoe wurde erstmals am 01. August 1991 durch Frau Lewandowski besetzt.

Die Rechte und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind in der Gemeindeordnung und dem Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie der Hauptsatzung der Stadt Itzehoe festgelegt. Jede Itzehoerin kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Itzehoe bietet für Frauen ein umfangreiches Beratungs- und Dienstleistungsangebot. Hier einige Beispiele:

Sie erhalten Informationen und Auskünfte zu den Themen:
  • Rechte als Arbeitnehmerin
  • Umgang mit Behörden
  • Weiterbildung
  • Schwangerschaft
  • Kinderbetreuung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Trennung/Scheidung
  • Stalkingberatung
  • Mobbing/Cybermobbing
  • Gender Mainstreaming
  • Diversity
  • Queer
  • Migrantinnen
  • Intersektionalität
  • häusliche Gewalt
  • sexuelle Belästigung (am Arbeitsplatz)
Es können Kontakte vermittelt werden zu:
  • geeigneten Beratungsstellen
  • Institutionen und Frauenvereinen
  • Selbsthilfegruppen etc.
Bei der Gleichstellungsbeauftragten erhalten Sie Informationsmaterial zu folgenden Themen:
  • 450,- Euro Jobs
  • Existenzgründung
  • Wiedereinstieg in den Beruf
  • Trennung/Scheidung
  • Hilfen bei Gewalt

Alle Gespräche sind unentgeldlich und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Das Angebot ersetzt keine rechtliche Beratung.

Informieren Sie sich regelmäßig über die von der Gleichstellungsbeauftragten angebotenen Veranstaltungen!

Die Gleichstellungsbeauftragte hat eine eigene Homepage. Hier erfahren Sie mehr über Ziele, Aktionen und Projekte der Gleichstellungsbeauftragten.