Kommunalpolitik

Die Regelungen über die Gemeindevertretung und Ihre Zusammensetzung befinden sich in der Gemeindeordnung und im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz für Schleswig-Holstein.

Auszug aus der Gemeindeordnung:

Nach §27 der Gemeindeordnung legt die Gemeindevertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung. Die Gemeindevertretung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, oberste Dienstbehörde.

§28 der Gemeindeordnung enthält eine Aufzählung von Aufgaben, die der Gemeindevertretung vorbehalten sind. U.a. (Auszug):

  •     den Erlaß, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen
  •     die Aufstellung von Flächennutzungsplänen
  •     Entscheidungen über die allgemeinen Grundsätze für die Vergütung und Besoldung der Gemeindebediensteten
  •     die Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen
  •     die Errichtung, Erweiterung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen
  •     die Gründung von Gesellschaften

In Itzehoe führt die Gemeindevertretung die Bezeichnung Ratsversammlung. Sie besteht zur Zeit aus 39 Mitgliedern.

Die von den Selbstverwaltungsmitgliedern freigegebenen Kontaktdaten der Ratsmitglieder und der bürgerlichen Ausschussmitglieder können im Bürgerinformationssystem unter "Mandatsträger" eingesehen werden: Bürgerinformationssystem