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Was bedeutet Beteiligung?

Eine einheitliche Definition von Bürgerbeteiligung gibt es nicht. Allgemein gesagt bedeutet Bürgerbeteiligung, dass Einwohner:innen an Entscheidungsprozessen teilhaben und mitwirken können. Wie die Beteiligung aussieht, kann im Einzelfall ganz unterschiedlich sein. Oft möchten Politik und Stadtverwaltung im Rahmen von Bürgerbeteiligung Meinungen zu Vorhaben erfahren und Hinweise sammeln, um Planungen zu verbessern. Auch kann es sein, dass Gestaltungsideen für zukünftige Vorhaben gesucht werden.

Worum es bei einer jeweiligen Bürgerbeteiligung geht und welcher Gestaltungsspielraum besteht, muss bei jeder Beteiligung von Anfang an deutlich werden. Es kann vorkommen, dass bei einigen Vorhaben gar kein Gestaltungsspielraum vorhanden ist, weil es klare gesetzliche Vorgaben für die Umsetzung gibt. In so einem Fall bleibt dann nur eine möglichst umfassende Information.

Meistens bedeutet Bürgerbeteiligung nicht, dass Einwohner:Innen die Möglichkeit haben, Dinge abschließend zu entscheiden. Denn in unserer repräsentativen Demokratie liegt die Entscheidung bei den gewählten politischen Vertreter:innen.

Generell lässt sich unterscheiden zwischen formeller und informeller Beteiligung. Formelle Beteiligung bezeichnet Bürgerbeteiligung, die gesetzlich geregelt und vorgeschrieben ist. Dazu gehört zum Beispiel die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung. Informelle Beteiligung ist entsprechend die, die nicht gesetzlich geregelt ist.

Bei informeller Beteiligung haben Einwohner:innen die Möglichkeit, mitzuwirken, ohne dass es gesetzlich vorgeschrieben ist. Informelle Bürgerbeteiligung wird also freiwillig von den Städten und Gemeinden durchgeführt. Es können ganz unterschiedliche kommunale Themen behandelt werden. Gesetzliche Vorgaben zu Methoden und Umfang informeller Beteiligungsverfahren gibt es nicht. Um für die informelle Beteiligung in Itzehoe Grundregeln und Standards festzuhalten, werden Leitlinien für Bürgerbeteiligung entwickelt.

Stufen von Beteiligung

Je nach Umfang der Mitgestaltungsmöglichkeiten, lässt sich Beteiligung in vier Stufen unterscheiden. Information ist die Grundlage jeder Beteiligung. Ziel ist es, allen Interessierten ein möglichst vollständiges Bild eines Vorhabens zu verschaffen.

Bei Konsultation werden die Menschen nach ihrer Meinung zu einem Projekt befragt und die geäußerten Meinungen und Hinweise in den weiteren Abwägungsprozesse einbezogen. Es ist möglich, aber nicht sicher, dass diese auch berücksichtigt werden.

Beteiligung auf der Stufe Kooperation bezieht die Menschen systematisch in die Ausgestaltung des Projekts ein. Sie können an Details mitwirken oder gewisse Inhalte direkt beeinflussen. Ziel ist es, das Wissen der Menschen als Expert:innen des Alltags  in den weiteren Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Der meiste Gestaltungseinfluss ist vorhanden, wenn die Menschen selbst über ein Projekt oder eine Planung entscheiden, zum Beispiel bei einem Bürger- oder Volksentscheid.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein festgeschrieben. Die Stadt ist demnach verpflichtet, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, diese in angemessener Weise zu beteiligen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird durch das Kinder- und Jugendbüro organisiert.

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