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Bebauungsplan Nr. 170 "Alsen-West" inkl. Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 31.6, Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 31.2 (West), Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 31 und 18. Änderung Flächennutzungsplan

  • Bauleitplanung

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB finden in der Zeit vom 22.04.2024 bis zum 23.05.2024 statt.

Das Plangebiet umfasst die nordwestlichen Teilflächen der ehemaligen Portland-Zementfabrik Alsen. Um die seit Jahren ungenutzte Potenzialfläche einem geeigneten Nutzungsspektrum sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen, wird der Bebauungsplan Nr. 170 aufgestellt. Neben einer Weiterentwicklung der auf den südlichen Flächen bestehenden Kunst-Event-Nutzung durch den Verein planet-alsen soll auf ca. 20.000 m² im Zentrum des Geltungsbereiches eine multifunktional nutzbare Fläche geschaffen werden, die neben Kulturevents auf Kunst und Freizeit ausgerichtet ist. Im nördlichen Bereich soll das Planungsrecht für eine ca. 16.900 m² große Fläche zur Entwicklung eines Arbeitsstättenstandortes für die Polizeidirektion Itzehoe bereitgestellt werden. Daneben beinhaltet die planerische Konzeption die Schaffung einer Radwegeverbindung über das Alsengelände zur verbesserten Anbindung des Stadtteils Wellenkamp an die Innenstadt. Die auf dem Gelände vorhandenen Industrieruinen und -relikte sollen bedarfsgerecht in die planerische Konzeption eingebunden werden, um den historischen Charakter des Gebietes zu wahren.
 

Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im Parallelverfahren mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 werden die überplanten Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 31 „Verlegung der LIO 120 (Vor dem Delftor) mit gleichzeitiger Festsetzung der baulichen Nutzung für das umliegende Gebiet“, Nr. 31.2 „Vor dem Delftor“ -Westteil- und Nr. 31.6 „Vor dem Delftor“ aufgehoben.

Die Veröffentlichung der Unterlagen, welche über die Allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren, erfolgt in der Zeit vom 22.04.2024 bis zum 23.05.2024 auf der Internetseite der Stadt Itzehoe.

Ergänzend dazu liegen die Unterlagen

vom 22.04.2024 bis 23.05.2024

in der Stadtverwaltung Itzehoe

Bauamt - Stadtplanungsabteilung - Zimmer 348

in Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe

während folgender Zeiten

Montag und Dienstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,

Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Veröffentlichung und Auslegung können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch per E-Mail an stadtplanungsabteilung@itzehoe.de übermitteln. Stellungnahmen können auch schriftlich oder während der oben angegebenen Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht ist und mit ausliegt.

Planungsunterlagen Bebauungsplan Nr. 170 „Alsen-West“ - Teilaufhebung Bebauungsplan

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