Aufhebung Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung; Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 5 und Beabuungsplan Nr. 44 im Gebiet Lehmwold - Suder Höhe
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 22.04.204 bis zum 23.05.2024 statt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165 „Lehmwohld - Suder Höhe“ werden der Durchführungsplan Nr. 5 und der Bebauungsplan Nr. 44 zum Teil aufgehoben sowie die 1. Änderung des Durchführungsplanes Nr. 5 aufgehoben. Ziel der Planung des Bebauungsplans Nr. 165 „Lehmwohld - Suder Höhe“ ist die Entstehung eines bedarfsgerechten, attraktiven, durchgrünten sowie zukunftsfähigen Wohnquartiers, das mit einem Mix an Wohnformen der steigenden Nachfrage nach Wohnraum begegnet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 165 umfasst ca. 8,9 ha. In den durch den Bebauungsplan Nr. 165 „Lehmwohld - Suder Höhe“ überplanten Teilbereichen sollen der Durchführungsplan Nr. 5 für das Gebiet um den Sportplatz an der Lehmwohldstraße und der Bebauungsplan Nr. 44 für das Gebiet an der Südostseite der Suder Allee aufgehoben werden. Ebenso soll der Durchführungsplan Nr. 5.1 für das Gebiet um den Sportplatz an der Lehmwohldstraße durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 165 ersetzt und gleichzeitig aufgehoben werden.
Die Veröffentlichung der Unterlagen für die Teilaufhebung des Durchführungsplans Nr. 5 für das Gebiet um den Sportplatz an der Lehmwohldstraße, für die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 5.1 für das Gebiet um den Sportplatz an der Lehmwohldstraße und für die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 44 für das Gebiet an der Südostseite der Suder Allee erfolgt in der Zeit vom 22.04.2024 bis zum 23.05.2024 durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Itzehoe www.itzehoe.de.
Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in der Zeit vom 22.04.2024 bis zum 23.05.2024 in der Stadtverwaltung Itzehoe, Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe bei der Stadtplanungsabteilung im Zimmer 348 während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Stellungnahmen hierzu können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail an stadtplanungsabteilung@itzehoe.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
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