Sanierungsgebiet "Innenstadt"
Die Entwicklung der Innenstadt Itzehoe ist das größte Stadtentwicklungsprojekt in unserer Stadt in den letzten 20 Jahren. Das Stadtzentrum soll revitalisiert, Funktionsschwächen beseitigt und Stadt- und Freiräume neu gestaltet werden.
Nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 23.02.2017 wurde die Satzung der Stadt Itzehoe über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt" bekannt gemacht. Sie liegt hier zum Download bereit:
Städtebauförderung
Mit der Festlegung eines Sanierungsgebietes können Städtebaufördermittel von Bund und Land eingesetzt werden. Mit der Förderkulisse "Lebendige Zentren" ist die Stadt Itzehoe in der Lage, sich den enormen finanziellen Herausforderungen einer Wiederbelebung ihrer Innenstadt zu stellen. Über die nächsten fünfzehn Jahre können bis zu 22 Mio. Euro öffentlicher und privater Gelder in die Entwicklung unserer Innenstadt investiert werden.
Sanierungsvermerke
Mit Rechtskraft der Sanierungssatzung wird ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher der Grundstücke bzw. Flurstücke im Sanierungsgebiet eingetragen. Die Stadt stellt so sicher, dass mögliche rechtliche Veränderungen nicht den Sanierungszielen entgegenstehen. Es sind für folgende rechtliche Veränderungen Genehmigungen bei der Stadt Itzehoe zu beantragen:
- Abschluss oder Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen mit einer Geltungsdauer auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr,
- Veräußerung eines Grundstücks,
- Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts,
- Bestellung einer Grundschuld,
- Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages,
- Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast,
- Teilung eines Grundstücks
Sanierungsberatung
Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet, die einen hohen oder mittleren Sanierungsbedarf aufweisen (s. Plan), können im Zeitraum des gesamten Sanierungsverfahrens unter bestimmten Bedingungen für die Modernisierung ihrer Gebäude Zuschüsse aus dem Förderprogramm beantragen und steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen dürfen allerdings vor der Beantragung noch nicht begonnen sein!
Mit der BIG Städtebau GmbH, dem treuhänderischen Sanierungsträger der Stadt, stehen Fachleute zur Beratung bereit. Bei Interesse können Sie gerne eine Nachricht unter Nennung Ihrer Immobilie, Ihrer Kontaktdaten und Ihrer Modernisierungsabsichten an innenstadt@itzehoe.de schicken. Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer wurden zusätzlich noch im Februar 2022 direkt von der Stadt diesbezüglich angeschrieben. Weitere Informationen können Sie auch dem Informationsflyer entnehmen.
Ausgleichsbeiträge
Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Grund und Boden im Sanierungsgebiet profitieren von den Wertsteigerungen ihres Grundstücks durch die Maßnahmen in den städtischen Flächen, z.B. der Erneuerung von Straßenräumen. Diese Wertsteigerung, nur des Grund und Bodens und nicht der Immobilie, wird nach dem Ende der Sanierung als Ausgleichsbetrag in den Sanierungstopf, das sogenannte Treuhandvermögen, eingezahlt. In der Regel ist dies erheblich weniger, als die Zahlung von Ausbaubeiträgen bei nicht geförderten Ausbaumaßnahmen. Die Grundstückswerte vor und nach der Sanierung werden von einem unabhängigen Gutachterausschuss festgelegt.
Dokumente
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Vorbereitende Untersuchungen mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept
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Teilfortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) „Innenstadt“ Itzehoe
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Gestaltungshandbuch
Einzelmaßnahmen
Informationen zu den unterschiedlichen Maßnahmen der Innenstadtsanierung finden Sie auf www.neue-stoerschleife.de
La-Couronne-Platz
Tag der Städtebauförderung
Ansprechpartnerinnen
Ihre Ansprechpartnerinnen für Fragen der Innenstadtentwicklung und zum Sanierungsgebiet "Innenstadt" sind in der Stadtplanungsabteilung des Bauamtes: