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Kleingärten

In Itzehoe hat das Kleingartenwesen eine lange Tradition. Die Gärten sollen insbesondere Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Itzehoe, die über keinen Hausgarten verfügen, möglichst wohnungsnah die Möglichkeit einer Gartennutzung bieten.

Waren Kleingärten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch wichtige Orte für die Erzeugung von Obst und Gemüse, so vollzog sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach und nach der Wandel zu Freizeitgärten. Gleichwohl fordert das Bundeskleingartengesetz, dass ein Teil der gepachteten Kleingartenparzellen dem Anbau von Obst und Gemüse dienen sollen.

Im Stadtgebiet von Itzehoe verteilt gibt es dreizehn Kleingartenanlagen. Hiervon werden zwölf Anlagen vom Kleingärtnerverein Itzehoe e. V. und die dreizehnte vom Kleingärtnerverein Wellenkamp e. V. verwaltet. Die meisten Kleingartenanlagen befinden sich im Eigentum der Stadt Itzehoe; die Kleingartenvereine sind Generalpächter dieser Flächen und verpachten die einzelnen Gartenparzellen an ihre Mitglieder, d. h., es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen den Kleingartennutzern und der Stadt Itzehoe.

Die Kleingärten in diesen Anlagen können ausschließlich von Bürgern der Stadt Itzehoe gepachtet werden. Eine Verpachtung an Auswärtige, auch wenn sie in einer angrenzenden Gemeinde wohnen, ist nicht möglich. Dies ist eine Auflage der Stadt Itzehoe an die beiden Vereine für die Weiterverpachtung der Gärten an ihre Vereinsmitglieder. Sie ist begründet in der Anforderung an die Stadt, vorrangig für ihre Bürgerinnen und Bürger u. a. lebenswerte und gesunde Wohn- und Lebensbedingungen vorzuhalten. Zudem wird das städtische Kleingartenwesen aus dem städtischen Haushalt durch niedrige Pachtzinsen und die Gewährung von Fördermitteln für die Vereine unterstützt.

Grundlage für die Nutzung von Kleingärten ist das Bundeskleingartengesetz. Hier ist u. a. regelt, dass im Kleingarten eine Laube in einfacher Ausführung nur mit höchstens 24 m² Grundfläche inkl. überdachtem Freisitz zulässig ist und diese nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein darf.

Ansprechpartner für die Verpachtung von Kleingärten sind ausschließlich die beiden Kleingartenvereine. Wer also an einem Garten interessiert ist, muss direkten Kontakt zu den Vereinen aufnehmen.

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