Sprungziele

Aufgaben und Arbeitsgebiete

Die Gleichstellungsbeauftragte berät Frauen innerhalb und außerhalb der Verwaltung und geht Beschwerden über Benachteiligungen nach. Sie nimmt ggf. Stellung zu Ratsvorlagen aus frauenpolitischer Sicht. Sie regt auf kommunaler Ebene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen an.

Schwerpunkte sind die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kinderbetreuungseinrichtungen/Teilzeitarbeit etc.), Arbeitsmarktpolitik und Gewaltprävention.

Die Gleichstellungsbeauftragte kontrolliert die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes und des städtischen Frauenförderplanes innerhalb der Stadtverwaltung. Sie veröffentlicht Broschüren zu zahlreichen frauen- und gleichstellungsrelevanten Themen. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit Frauen- und Mädchenorganisationen zusammen und unterstützt Initiativen, die eine strukturelle Verbesserung der Situation für Frauen in Itzehoe anstreben. Durch Öffentlichkeitsarbeit (Zeitungsartikel, Seminare, Vorträge etc.) informiert sie über frauenpolitische Themen und verleiht den Forderungen der Frauen Nachdruck.

Befugnisse

Die Gleichstellungsbeauftragte ist hauptamtlich tätig und wird von der Ratsversammlung bestellt und abberufen.

Sie trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen in der Stadt Itzehoe bei. Anderweitige dienstliche oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen dürfen ihr nicht übertragen werden. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Der Bürgermeister und die politischen Gremien dürfen ihr keine fachlichen Weisungen erteilen.

Der Bürgermeister muß sie frühzeitig an allen Vorhaben beteiligen, damit ihre Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstigen Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie die erbetenen Auskünfte zu erteilen.

Die Gleichstellungsbeauftragte kann eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht gebunden. Sie kann an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Ratsversammlung und der Ausschüsse teilnehmen, ihr ist auf Wunsch das Wort zu erteilen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung zu beteiligen und hat auf die Gleichstellung von Frauen, insbesondere auf die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes, hinzuwirken. Zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und den Beschäftigten der Stadt Itzehoe ist der Dienstweg nicht einzuhalten.

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