Einwohnerfragestunde
Bei jeder Sitzung der Ratsversammlung bzw. eines Ausschusses findet jeweils eine öffentliche Einwohnerfragestunde vor Beratung der Themen und am Ende der Sitzung statt. Die Einwohnerfragestunde ist Teil der öffentlichen Sitzung. In der Einwohnerfragestunde können Fragen zu Beratungsgegenständen oder zu anderen Selbstverwaltungsangelegenheiten gestellt und Vorschläge und Anregungen unterbreitet werden. Redeberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Fragen, Vorschläge und Anregungen sollen mündlich vorgetragen werden. Schriftliche Fragen können vorher an den Bürgervorsteher bzw. an die/den jeweilige/n Ausschussvorsitzende/n geschickt oder bei der Verwaltung zu Protokoll gegeben werden. Die Fragen werden mündlich beantwortet. Kann eine Frage nicht beantwortet werden, wird sie schriftlich oder bei der nächsten Einwohnerfragestunde beantwortet.
Mehr Informationen finden Sie in der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung der Stadt Itzehoe.