Lärmminderung

Lärmaktionsplan

Welche Straßen in Itzehoe sind besonders von Verkehrslärm betroffen und welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Belastung zu reduzieren? Das ist im so genannten Lärmaktionsplan festgehalten. Alle fünf Jahre wird der Lärmaktionsplan überprüft. Grundlage hierfür ist die Umgebungslärmrichtlinie der EU. Diese fordert von den Mitgliedsstaaten, die Belastung der Bevölkerung durch Lärm anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln. Auf dieser Basis der Lärmkartierung wird Lärmaktionsplan bis Sommer 2024 fortgeschrieben.

Fortschreibung des Lärmaktionsplans: 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Vom 12.04. bis zum 10.05.24 haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplans unter dem untenstehenden Link einzusehen, und Anregungen und Vorschläge dazu einzureichen. Senden Sie diese per E-Mail an nizzan.kobi(at)itzehoe.de.

Außerdem liegt der Lärmaktionsplan in der Zeit vom 12.04.2024 bis zum 10.05.2024 im Rathaus der Stadt Itzehoe, Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe, Zimmer 235, während der Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

Lärmkartierung

Lärmkartierung ist ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln. Laut Umgebungslärmrichtlinie ist Umgebungslärm definiert als Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Gewerbeanlagen verursacht wird. Zur Erstellung der Lärmkartierung hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Lärmberechnungen durchgeführt. Auf dieser Basis wird der Lärmaktionsplan der Stadt Itzehoe regelmäßig fortgeschrieben.

Die aktuelle Lärmkartierung können Sie mit Klick auf die Bilder rechts als PDF herunterladen oder im Geoportal Umgebungslärm des Landes Schleswig-Holstein sowie im Lärmviewer des Umweltbundesamtes einsehen.

 

Lärmkartierung Straßenlärm 24 Stunden-Pegel
Straßenlärm - 24 Stunden-Pegel LDEN in dB(A) (Download mit Klick auf die Karte)
Lärmkartierung Straßenlärm nachts
Straßenlärm - L Night in dB(A) (Download mit Klick auf die Karte)

Allgemeine Informationen

Das Bundesumweltministerium definiert Lärm als „jedes unerwünschte laute Geräusch“. Je stärker ein Geräusch ist, desto mehr Menschen empfinden es als unangenehmen Lärm. Lärmwahrnehmung ist sehr subjektiv. Es ist möglich, laute Musik im Club als angenehm zu empfinden und sich in anderen Situationen von zum Beispiel einem lauten Kopierer stark gestört zu fühlen.

Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Die Stärke des Schalls, also die Lautstärke, ist messbar. Gemessen wird der Schalldruck, der sogenannte Schalldruckpegel wird in Dezibel (dB) angegeben. Die Dezibel-Skala ist logarithmisch aufgebaut. Betrachtet man verschiedene Lautstärkeangaben in Dezibel, ist es zur Einordnung wichtig zu wissen, dass eine Verdopplung des dB-Werts nicht eine Verdopplung der Lautstärke bedeutet.  Ändert sich die Lautstärke um ein Dezibel, kann der Mensch das unter bestimmten Voraussetzungen bereits wahrnehmen. Eine Änderung um zehn Dezibel entspricht etwa einer Verdopplung beziehungsweise Halbierung der subjektiv empfundenen Lautstärke. So wird z. B. Schneefall mit 10 dB angegeben, ein Kühlschrank wird mit 40 dB wahrgenommen, ein Presslufthammer schafft es auf 90 dB und in der Disco kommt man schnell an die 100 dB.

Das menschliche Ohr nimmt tiefe und hohe Töne leiser war, als Töne im mittleren Frequenzbereich. Um den Lautstärkeeindruck realistisch abbilden zu können, werden die gemessenen Schalldruckpegel anhand einer Bewertungskurve angepasst. Bei der sogenannten „A“-Bewertung werden Schallpegel mit tiefen sowie hohen Frequenzen nach unten korrigiert, da sie ja leiser wahrgenommen werden. Das Ergebnis wird in dB (A) angegeben.

Für den Lärmaktionsplan sind laut Umgebungslärmrichtlinie Straßen-, Schien- und Flugverkehrslärm sowie durch Gewerbeanlagen verursachter Lärm maßgeblich.

Laute Geräusche können sowohl direkt dem Gehör schaden als sich auch indirekt auf die körperliche und psychische Gesundheit auswirken. Das Gehör kann durch kurze, sehr laute Schallimpulse über 130 Dezibel oder länger anhaltende laute Geräusche geschädigt werden.

Lärm aus der Umgebung schädigt in der Regel das Gehör nicht direkt. Dennoch kann insbesondere anhaltender Lärm durch zum Beispiel Autos zu chronischen Stressreaktionen führen und so das Risiko für unterschiedliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhöhen. (z.B. Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen).