Grün- und Parkanlagen

Die städtischen Grün- und Parkanlagen umfassen ein weites Größenspektrum. In der städtischen Grünflächendatei sind sie als Grünflächen in einer Spanne von rd. 100 m² bis fast 87.000 m² erfasst.

Als Grün- und Parkanlagen mit einer besonderen Bedeutung für die Naherholung sind folgende zu nennen:

  • A - Grünanlage Edendorfer Tonkuhle
  • B - Grünanlage Sieversbek
  • C - Grünanlage Klosterforst
  • D - Grünanlage Planschbecken-Gelände
  • E - Grünanlage Germanengrab (denkmalgeschützte Parkanlage)
  • F - Grünanlage Große Tonkuhle
  • G - Prinzeßhof-Park (denkmalgeschützte Parkanlage)
  • H - Grünanlage Freudenthal
  • I - Seniorenpark
  • J - Cirencester-Park (ehemals Stadtpark, denkmalgeschützte Parkanlage)
  • K - Westerhof-Park (denkmalgeschützte Parkanlage)
  • L - Grünanlage Malzmüllerwiesen
  • M - Grünanlage Wellenkamp (am nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils)

Darüber hinaus befindet sich eine Vielzahl kleinerer Grünanlagen im Stadtgebiet, die z. B. auch entlang straßenunabhängiger Wegebeziehungen gelegen sind.

Als Kaltluftproduzenten haben die städtischen Grün- und Parkanlagen mit ihren zum Teil umfangreichen Baumbeständen und offenen Rasen- und Wiesenflächen einen positiven Einfluss auf das Stadtklima. Sie sind im begrenzten Umfang auch Kohlenstoffdioxid(CO2)-Senken und damit neben den Waldflächen wichtige kommunale Bausteine gegen den Klimawandel. Bedeutsam sind diese Areale auch für die Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser.

Bei den städtischen Grün- und Parkanlagen handelt es sich sowohl um gärtnerisch aufwendig gestaltete Anlagen (wie dem Prinzeßhof-Park) als auch um naturnah entwickelte Grünflächen (z. B. weite Teile der Grünanlage Wellenkamp), in denen der Naturschutz ein besonderer Aspekt ist. Das Erholungsangebot in diesem Anlagentyp ist in starkem Maße auf den natürlichen Pflanzen- und Tierreichtum gerichtet; so sind hier bisweilen auch seltene Tier- und Pflanzenarten zu beobachten.

Innerhalb dieser Anlagen befinden sich z. T. auch viele zusätzliche Spiel- und Bewegungsangebote; die häufig ausgedehnte Wegeinfrastruktur bietet vielfältige Spazier- und Laufstrecken.

Entsprechend ihrer Gestaltung und Funktion wird auch die Pflege der Grünflächen betrieben. So erfolgt insbesondere in den naturnahen Anlagen eine eher extensive Pflege. In diesen Anlagen müssen dann von Zeit zu Zeit umfangreichere Rückschnitte in den sich ausbreitenden Gehölzbeständen erfolgen. Entlang der Wege wird meist nur ein schmaler Randstreifen der angrenzenden Rasen- und Wiesenflächen gemäht.

In den Anlagen stellen insbesondere folgende Verhaltensweisen der Besucher die Aufenthaltsqualität sicher:

  • Parkbesucher verhalten sich untereinander rücksichtsvoll.
  • Hunde werden an kurzer Leine geführt (in den Spielbereichen sind Hunde nicht erlaubt).
  • Hundehalter nehmen den Kot ihres Tieres umgehend auf und entsorgen ihn ordnungsgemäß.
  • Müll - auch Hundekot in Beuteln – wird in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt.
  • Im Bereich der Grünanlagen wird das Reiten unterlassen.
  • Mit Kraftfahrzeugen wird nicht in die Grünanlagen gefahren; Ausnahmen: Pflege- und Rettungsfahrzeuge.
  • Feuer machen und Grillen erfolgt nur an speziell ausgewiesenen Feuerstellen.
  • In Grünanlagen wird nicht campiert.

Mit diesen Regeln sind vielfach auch gesetzliche Verbotstatbestände verbunden, deren Missachtung von den städtischen Ordnungskräften geahndet wird. Ferner gelten in ausgewählten Parkanlagen noch weitergehende Nutzungsregeln, die in der jeweiligen Anlage bekannt gemacht wird. So ist z. B. der Prinzeßhof-Park während der Dunkelheit geschlossen; der Parkbesuch wird durch eine Nutzungssatzung geregelt, die maßgeblich für die Besucher ist.