Bäume

Bäume in der Stadt prägen das Stadtbild in besonderem Maße. Sie sind zudem Lebensraum für viele Tiere - und hier insbesondere Insekten - und entfalten eine hohe kleinklimatische Wirkung.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang das ausgeglichene Klima in einem Waldbestand, das der Waldbesucher gerade an heißen Sommertagen als angenehm kühl empfindet. In abgeschwächter Form kommt dies auch in baumbestandenen baulich geprägten Gebieten in der Stadt zum Tragen. Durch Beschattung und die Verdunstung des aufgenommenen Wassers über das Blattwerk kommt es auch hier kleinräumig zu einer nachgewiesenen Abkühlung der Umgebungsluft; ein Effekt, der angesichts des Klimawandels mit ausgeprägten Warmphasen im Jahresverlauf hoch einzuschätzen ist. Ferner ist durch das Laub der Baumkronen ein Filtereffekt für Stäube und - in einem begrenzten Umfang - auch eine Lärmdämmung gegeben.

Neben dem Baumbestand auf privaten Grundstücken befinden sich viele Bäume auf öffentlichen Flächen. Dies sind insbesondere die großen zusammenhängenden Waldflächen im Stadtgebiet von Itzehoe sowie die Park- und Grünanlagen und das Straßenbegleitgrün in der Stadt. Die stadteigenen Baumbestände werden in unterschiedlichen Flächenkatastern dokumentiert; dies ist für die städtischen Waldbestände das Forstbetriebswerk; für die stadteigenen Bäume besteht ein Baumkataster.

Der Umgang mit den städtischen Bäumen ist in einer verwaltungsinternen Richtlinie zum Schutz von Bäumen in Itzehoe zusammengefasst. In dieser Regelung wird insbesondere auf die RAS-LP 4 (Richtlinie für Anlage von Straßen - Teil Landschaftspflege -, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) abgehoben.

Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an Bäumen gelten ferner Schutzbestimmungen des Landes. Hiernach sind landschafts- und ortsbildprägende Einzelbäume und Baumgruppen sowie Alleen gesetzlich geschützt. Hierzu gehören auch die orts- und landschaftsbildprägenden Bäume, die sich auf Knicks befinden; auch sie dürfen im Rahmen der regelmäßigen Knickpflege nicht auf den Stock gesetzt oder gefällt werden. Fällanträge für diese Bäume sind an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinburg zu richten.

Ferner gilt für vorhandene und zu pflanzende Bäume in verschiedenen Bebauungsplangebieten in Stadtgebiet ein Erhaltungsgebot. Wird die Fällung eines solchen Baumes auf einem Privatgrundstück erforderlich, so ist der Fällantrag an die Stadt Itzehoe zu richten. Auskünfte erteilen in diesen Fällen die Stadtplanungsabteilung und die Umweltabteilung im Bauamt der Stadt.

In der Regel werden Baumfällgenehmigungen (ob vom Kreis oder der Stadt erteilt) mit der Auflage einer Ersatzpflanzung versehen. In Einzelfall kann dem Antragsteller anstelle einer Ersatzpflanzung auch eine Ersatzzahlung auferlegt werden.

Bäume in der Stadt sind vielen Widrigkeiten ausgesetzt; dies sind insbesondere Beeinträchtigungen in ihrem Wurzelraum. Betroffen sind hiervon in starkem Maße Straßenbäume, die in Konkurrenz zum Straßenverkehr und zu diversen unterirdischen Leitungen stehen. Eine regelmäßige Baustellenkontrolle bei Aufgrabungen im Wurzelbereich der Bäume ist hier erforderlich; sie wird durch Fachkräfte der Umweltabteilung wahrgenommen.

Ein weiteres Problem - insbesondere für Straßenbäume - ist Streusalz, wie es zur Winterzeit im Handel angeboten wird. Gelangen die Inhaltsstoffe dieses Auftaumittels in den Boden des Wurzelraumes eines Baumes, so nimmt der Baum diese auf, wodurch seine Entwicklung geschädigt wird und der Baum absterben kann. Vor diesem Hintergrund ist der Einsatz entsprechender Stoffe auf Ge- und Radwegen im Stadtgebiet bis auf wenige Ausnahmen untersagt; näheres regelt die städtische Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Itzehoe.

Der Verkehrssicherheit des städtischen Baumbestandes, insbesondere an Straßen und im Bereich von Spielplätzen, kommt eine herausragende Bedeutung zu. Sie wird durch regelmäßige Kontrollen in einem Abstand von ein bis zwei Jahren sichergestellt. Aus diesen Kontrollen resultieren Maßnahmen zur Baumpflege, deren Durchführung gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Baumpflege und die Baumsanierung (ZTV-Baumpflege) erfolgt. Ziel der Baumpflege sind stabile Baumkronen, die durch eine baumartengerechte Pflege erreicht werden soll.