Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) stellt für das gesamte Gemeindegebiet die angestrebte Entwicklung in groben Zügen dar. Er hat für den Bürger keine Rechtsverbindlichkeit, sondern ist grundsätzlich für die Stadt Itzehoe und Fachbehörden bindend.

Wirksame Änderungen der Flächennutzungsplanes numerisch geordnet

Als eines der größten Krankenhäuser Schleswig-Holsteins wurde das Klinikum Itzehoe in den vergangenen Jahren stark erweitert und befand sich damit bereits an den Grenzen weiterer Entwicklungsmöglichkeiten. 

Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Inanspruchnahme angrenzender Flächen für das Klinikum sichergestellt. Unter dem Gebot der Eingriffsvermeidung und -minimierung werden dabei auch Teile des Waldgebietes Hackstruck einbezogen.

Weitere Informationen enthält der parallel aufgestellte Bebauungsplan Nr. 151 "Am Hackstruck".

Unterlagen:

Nach Schließung der Alsen-Portland-Zementfabrik wurden die meisten Fabrikgebäude bereits zurückgebaut. Auf Grundlage des ISEK 2007 beschloss die Stadt Itzehoe für den in städtischen Eigentum befindlichen Teil der Fabrikflächen zu einer Fläche für Event/Kultur, Sport- und Freizeitflächen  zu entwickeln. 

Der bisherige Flächennutzungsplan stellte gewerbliche Bauflächen da und weist nunmehr ein Sondergebiet Event-Kultur-Sport aus. 

Die Änderung erfolge im Parallelverfahren mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Vor dem Delftor".

Die Planungen stehen im Zusammenhang mit der Ausweisung der Flächen als Stadtumbaugebiet Alsen, das die Stadt im September 2008 beschlossen hatte. 

Unterlagen:

Das neue Haus der Jugend ist im Bereich Adolf-Rohde-Straße / Grunerstraße errichtet worden. Der Flächennutzungsplan stellte hier bisher eine Grünfläche/Parkanlage dar. Ein Teil der Fläche ist jetzt als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, um das Haus der Jugend planungsrechtlich zu sichern. 

Unterlagen:

Neben dem landwirtschaftlichen Betrieb wurden in den Flächen der Hofstelle Basten eine Ferienhausanlage einschließlich Servicegebäuden (u.a. für Gastronomie) sowie eine SwinGolf-Anlage geschaffen. Dies dient einem auskömmlichen und zukunftsfähigen Wirtschaftslebens für den Betrieb, an dem die Stadt Itzehoe interessiert ist. 

Die Änderung ändert die bisherige Darstellung von Flächen für Landwirtschaft in ein Sondergebiet "Ferienhaus" und private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "SwinGolf".

Weitere Informationen enthält der parallel aufgestellte Bebauungsplan Nr. 149 "Hof Basten".

Unterlagen:

Die langjährig ansässige Itzehoer Versicherung hat ihren Hauptsitz am Itzehoer Platz erweitert. Hierfür war im Flächennutzungsplan die Änderung von Gemischten Bauflächen in eine Sonderbaufläche "Büro/Dienstleistung" erforderlich. Neben den Erweiterungen der Bürogebäude waren insbesondere die Neuordnung des Verkehrs und Parken sowie die Entwicklung angrenzender Flächen zu Wohnbaugrundstücke wichtige Punkte der Planung. 

Des Weiteren konnte mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes die Entwicklung einer Fahrradstrecke (Veloroute) in den Flächen der stillgelegten und mittlerweile vollständig entwidmeten Bahnstrecke Itzehoe-Wrist planungsrechtlich gesichert werden. Der bisherige Flächennutzungsplan stellt nunmehr Grünfläche/Parkanlage anstelle von Bahnanlagen dar. 

Ausführliche Informationen zur Erweiterung der Itzehoer Versicherung sind im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 151 "Itzehoer Versicherung" zu finden.

Unterlagen:

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die Voraussetzung zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 158, der das Planrecht für die neue Feuerwache in der Kastanienallee sicherstellt.

Unterlagen:

Der Kommunalservice Itzehoe, Stadtentwässerung, beabsichtigt das Klärwerksgelände zu erweitern. Zur bauleitplanerischen  Sicherung der Erweiterung stellt die Stadt die Änderung des Flächennutzungsplanes auf. 

Die Ratsversammlung hat am 22.03.2018 abschließend über den Planentwurf beschlossen. 

Das Innenministerium hat den Planentwurf am 14.05.2018 genehmigt. Die Änderung tritt nach Bekanntmachung am 24.05.2018 durch die Stadt Itzehoe in Kraft.

Unterlagen:

Die Änderung des F-Plans bereitet auf gesamtstädtischer Ebene die rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines neuen Standortes für Nahversorgung im Kamper Weg für den Stadtteil Wellenkamp vor. Zudem wird ein ursprünglich geplanter, aber nicht realsierter Standort für Nahversorgung in der Wellenkamper Chaussee aufgehoben.
Mit der Änderung der F-Plans sind der B-Plan Nr. 161 und die Aufhebung des B-Plans Nr. 143 verknüpft.

Unterlagen:

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