Kampfmittelfreiheit

Jeder Bauherr ist verpflichtet, vor Baubeginn entsprechende Überprüfung zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln zu veranlassen.

Für jeden Bauherrn bedeutet das: Ein Antrag auf Prüfung ist Pflicht!

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (Landeskriminalamt) ist als Landesordnungsbehörde zuständig für die Kampfmittelbeseitigung. Zu den Aufgaben der Landesordnungsbehörde gehört es dabei auch zu überprüfen, ob verdächtige Gegenstände Kampfmittel sind, und die Beurteilung der Gefahren, welche von diesen Gegenständen ausgehen.

Antrag zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung