
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
Die Schulenwicklungsplanung versteht sich als ein vielschichtiger Prozess, der fortlaufend neuen Vorgaben und Anforderungen ausgesetzt ist.
Zentrales Anliegen der Schulentwicklungsplanung ist die vorausschauende Anpassung kommunaler Schulangebote an die künftigen Entwicklungen des Bildungssystems. In den zurückliegenden Jahren bestand salopp gesprochen die Lösung dieser Aufgabe vor allem darin, die richtigen Schularten in der richtigen Größe zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort bereitzustellen. Mehr nicht – aber dennoch nicht einfach zu lösen.
Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 SchulG haben die Schulträger die Aufgabe Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen.
Diese Aufgaben verwalten die Schulträger nach § 47 SchulG in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit soweit durch das SchulG nichts anderes bestimmt ist. Ein Schulentwicklungsplan soll fortgeschrieben werden, wenn Veränderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen eingetreten sind, die einen unmittelbaren Einfluss auf den Bestand des örtlichen Bildungsangebotes haben.
Mit der Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes 2016/17 im April 2008 hat die Stadt Itzehoe den Umbau der örtlichen Schullandschaft begonnen.
Ansatzpunkte für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Itzehoe sind die auf kommunaler Ebene diskutierten Richtungsziele und Planungsvorgaben, die den künftigen Rahmen und Hintergrund der weiteren Planungsarbeit bestimmen.
Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Itzehoe steht hier als pdf-Datei zum Download bereit:
Fortschreibung Schulentwicklungsplan (Stand:06.02.2013)
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