Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Teaser
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Abteilung Tiefbau und Grundstücksverwaltung
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe
Herr Vock
Abteilung Tiefbau und Grundstücksverwaltung - Abschluss von Grundstücksgeschäften (Ankauf, Verkauf, Tausch), Verwaltung öffentlicher Verkehrsflächen, Abrechnung von Beiträgen
- 04821 603-375
- E-Mail senden