Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Leistungsbeschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Teaser
Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Abteilung Tiefbau und Grundstücksverwaltung
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe

Herr Siemund
Abteilung Tiefbau und Grundstücksverwaltung - Straßenbeleuchtung, Verkehrstechnik (Verkehrsrechner, Lichtsignalanlagen, elektrische Verkehrsanlagen)
- 04821 603-440
- E-Mail senden

Frau Schmitt
Ordnungsabteilung - Verkehrsangelegenheiten, Verkehrsregulierung im Stadtgebiet
- 04821 603-249
- E-Mail senden