Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Teaser
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Informationen zur Reinigungspflicht sind in der Satzung über die Straßenreinigung aufgeführt:
Die Satzung finden Sie unter Ortsrecht unter "Öffentliche Sicherheit" oder direkt unter diesem Link.
Abteilung Tiefbau und Grundstücksverwaltung
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe

Herr Vock
Abteilung Tiefbau und Grundstücksverwaltung - Abschluss von Grundstücksgeschäften (Ankauf, Verkauf, Tausch), Verwaltung öffentlicher Verkehrsflächen, Abrechnung von Beiträgen
- 04821 603-375
- E-Mail senden

