Personalausweis, Onlinefunktion einschalten
Leistungsbeschreibung
Muss Ihre Online-Ausweisfunktion eingeschaltet werden, können Sie das nur bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt erledigen lassen. Alternativ können Sie die Aktivierung auch bei der ausstellenden Behörde (siehe Eintrag auf dem Ausweisdokument) erledigen lassen. Waren Sie zum Zeitpunkt der Personalausweis-Beantragung jünger als 16 Jahre, durften Sie den Online-Ausweis noch nicht nutzen. Er ist deshalb nicht eingeschaltet. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Online-Ausweis kostenfrei in dem für Sie zuständigen Bürgeramt einschalten lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen (extern):
Für weitere Informationen können Sie das Personalausweis-Portal einsehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihren aktuellen Personalausweis.
Anträge / Formulare
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
§ 1 Personalausweisgebührenverordnung