Kindertageseinrichtungen / Kindergärten
Leistungsbeschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten (§ 6 Kindertagesstättengesetz - KiTaG). Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.
Teaser
Kindertageseinrichtungen und Kindergärten dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Weiterführende Informationen (extern):
Kindertagesstätten in Schleswig-HolsteinJugendämter und telefonische Beratungsangebote
Urheber
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe

