Kinder mit Behinderungen im Kindergarten- und Vorschulalter
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr werden wohnortnah in Kindertagesstätten gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut.
Teaser
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Weiterführende Informationen (extern):
KindertageseinrichtungenJugendämter der Kreise und kreisfreien Städte
Urheber
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen die ortsüblichen Kindergartengebühren an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
- § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche).