Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie

eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-

ten erhalten.

Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen

Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.

Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-

ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie

bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-

erst genommen werden müssen, informiert.

Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-

ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-

ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

 

SolltenSiediese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-

tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-

gen bekommen:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffungund Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul-bzw. Berufsausbildung
  • Geld-und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbringung

Teaser

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie

die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer

Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

Verfahrensablauf

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechendeKontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sindunter anderem: Hilfen zurGesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung

zu erhalten.Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-

gen notwendig.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:

Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer

Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS

NRW)

Fachlich freigegeben am

28.04.2023

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel keine Unterlagen erforderlich

Im Einzelfall kann dasSozialamterforderliche Unterlagen anfor-

dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden:Nein

Schriftform erforderlich:Nein

Formlose Antragsstellung möglich:Ja

Persönliches Erscheinen nötig:Nein

    Welche Gebühren fallen an?

    Kostenart:kostenlos

    Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH