Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
- § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.
Teaser
Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.
Rechtsgrundlagen
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.