
Aufgaben des Archivs
In der Öffentlichkeit spukt immer noch das Bild des Archivars, der als spitzweghafter Sonderling in verstaubten Gewölben mit spinnwebüberzogenen Folianten und uralten Pergamenten hantiert, um so Vergangenes der Vergessenheit zu entziehen.
Ganz abwegig ist diese Vorstellung nicht, denn die Aufgabe eines Archivars war ursprünglich die Verwahrung von Behörden- und Verwaltungsschriftgut, das zu rechtlichen und administrativen Zwecken für eine bestimmte Zeitspanne oder auf Dauer erhalten bleiben sollte.
Doch die Beschränkung der Institution "Archiv" allein auf amtliches Schriftgut gilt nicht mehr. Verwahrt und betreut wird heute das gesamte Schrift-, Bild- und Tongut, das als dokumentarischer Niederschlag der Tätigkeit staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen, Verbände, Betriebe oder Einzelpersonen anwächst.
Neben der Übernahme, Auswahl und Betreuung der dem Archiv anvertrauten Materialien wird die Aufgabe, der interessierten Öffentlichkeit Zugang zu den meist schriftlichen Zeugen der Vergangenheit zu ermöglichen, zunehmend wichtiger. Nicht nur ein ausgewählter Kreis soll mit den Beständen eines Archivs arbeiten, sondern jeder Bürger und jede Bürgerin soll nach eigenem Interesse das Archiv benutzen können.
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