Kommunalwahl 2023: Informationen zur Briefwahl

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Stift und angekreuzter Kreis
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Das Amt für Bürgerdienste informiert über die Möglichkeit der Briefwahl für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023:

Nach Zugang der Wahlbenachrichtigung (voraussichtlich Ende der 14. Kalenderwoche) haben alle wahlberechtigten Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Die Stadt Itzehoe hat hierfür im Rathaus, Sitzungszimmer 104 (direkt gegenüber des Haupteingangs) ab 17.04.2023 ein Briefwahlbüro eingerichtet, in dem eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes Briefwahlunterlagen ausgibt und wo es auch die Möglichkeit gibt zu wählen.

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag und Dienstag   08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr 
Mittwochganztags geschlossen 
Donnerstag08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 
Freitag08.30 - 12.00 Uhr 

 

Gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises oder Reisepasses können Sie direkt vor Ort Ihre Stimme als Briefwähler abgeben.
Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen in der Cafeteria (Zimmer 104) ist bis zum 12.05.2023 um 12.00 Uhr möglich.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit Briefwahlunterlagen schriftlich anzufordern. Hierfür füllen Sie die Wahlbenachrichtigung aus (wichtig: An die Unterschrift denken!).

Sie können weiterhin die Briefwahl auch online per E-Mail an briefwahl(at)itzehoe.de oder per Fax an 04821 / 603 -1236 beantragen. Hier geht es zum Online-Formular

Bei Vorliegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Sonntag den 14.05.2022 zwischen 8.30 und 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragt werden. Bitte denken Sie an die Vollmacht, wenn Dritte diese Briefwahlunterlagen abholen.

 

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des § 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 6 Wochen im Wahlgebiet (Stadt Itzehoe) eine Wohnung (mit Haupt- oder einzigem Wohnsitz) gemeldet haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
  • nicht nach § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahllokale sind am 14.05.2023 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Anschrift der Wahllokale befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung!

Für die Stimmabgabe im Wahllokal nehmen Sie bitte auch die Wahlbenachrichtigung mit und halten Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

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