Auch in der Stadtbibliothek gilt "3G"

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Seit dem 22.11.2021 wird für den Zutritt die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet - angewendet.

Das Bibliothekspersonal ist im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung dazu verpflichtet, im Eingangsbereich den Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zusammen mit dem Personalausweis der Besucherinnen und Besucher zu kontrollieren.

„Da uns die Gesundheit unserer Leserinnen und Leser am Herzen liegt, achten wir streng auf die bestehenden Empfehlungen und Hygiene-Vorschriften. Bei einem Besuch in unseren Räumlichkeiten ist deswegen auf die AHA-Regeln zu achten, also auf Abstand – Hygiene – Alltagsmaske“, sagt Bibliotheksleiterin Leonie Bosse.

Unter Einhaltung der AHA-Regeln ist lesen, lernen und arbeiten in der Bibliothek wieder möglich. Bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume gilt die 2G-Regel (geimpft, genesen).

 

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