Bebauungsplan Nr. 167 "Kolbe-Weg-Ost"

  • Bauleitplanung

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 167 „Kolbe-Weg Ost“ der Stadt Itzehoe nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 167 „Kolbe-Weg Ost“ der Stadt Itzehoe nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB

Der vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Itzehoe in der Sitzung am 06.12.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 167 „Kolbe-Weg Ost“ für das Gebiet für das Gebiet südlich des Bebauungsplans Nr. 156, nördlich der Bebauung Suder Allee 3-11, östlich der Bebauung Edendorfer Str. 54-62 und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 167 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 02.01.2023 bis 23.01.2023

in der Stadtverwaltung Itzehoe
Bauamt - Stadtplanungsabteilung - Zimmer 348
in Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe
während folgender Zeiten:
Montag und Dienstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,
Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Ziel und Zweck der Planungen
Ziel der Planung ist die Nachverdichtung einer innerstädtischen Fläche durch Wohnbebauung. Es ist beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen, die sich in ihrer Gestalt und Dimensionierung an die bereits bestehende der angrenzenden Wohngebiete anlehnt. Die städtebauliche Konzeption sieht auf der Fläche eine Fortführung der Bebauungsstruktur des angrenzenden Gebiets „Kolbe-Weg“ vor.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 ist eine untergeordnete Teilaufhebung des benachbarten Bebauungsplans Nr. 156 verbunden. Der betroffene Bereich befindet sich am Rande des Geltungsbereiches innerhalb der festgesetzten Verkehrsfläche (Flurstück 849) und war im Bebauungsplan Nr. 156 bislang als Grünfläche festgesetzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Daher wurde auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da der Bebauungsplan Nr. 167 nach § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 25.07.2022 bis 29.08.2022.

Erneute Auslegung
Die erneute Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB erfolgt vor dem Hintergrund des geänderten Umgangs mit der Oberflächenentwässerung. Die genaue Ausführung kann der textlichen Festsetzung (6.2) und zugehöriger Begründung (Kap. 10.5) entnommen werden. Weiter erfolgten redaktionelle Ergänzungen der Begründung unter Hinweise (Kap. 12) sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung (Kap. 17.3). Stellungnahmen können zu den geänderten und farblich (grau) markierten Teilen des Entwurfs abgegeben werden.

 

Planungsunterlagen der öffentlichen Auslegung

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