Bebauungsplan Nr. 104, 6. Änderung "Dwerweg Nordteil"

Die öffentliche Auslegung fand vom 25.07.2022 bis zum 29.08.2022 statt.
Planungsziel ist die Bereitstellung marktgerechter Gewerbegrundstücke mit überörtlicher Verkehrsanbindung unter Beachtung der zurzeit geltenden Anforderungen an den Naturschutz sowie unter Berücksichtigung und Anpassung der Entwässerung des Gebietes.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) und dem Baugesetzbuch erfolgt die Auslegung der Unterlagen, welche über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren, in der Zeit
vom 25.07.2022 bis zum einschließlich 29.08.2022
durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Itzehoe www.itzehoe.de unter der Rubrik "Umwelt, Klimaschutz, Bau & Verkehr"/ "Bauleitplanung" / "Aktuelle Bauleitplanung" / "Bebauungsplan Nr. 104, 6. Änderung "Dwerweg Nordteil"".
Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in der Stadtverwaltung Itzehoe, Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe bei der Stadtplanungsabteilung im Zimmer 348 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme kann während der Sprechzeiten (Montag und Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr - weitere Zeiten nach Vereinbarung) stattfinden.
Dort besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme elektronisch per E-Mail unter Angabe des Betreffs: „Stellungnahme zum BP104.6“ an stadtplanungsabteilung(at)itzehoe.de zu richten.
Die bereits eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (26.04. - 17.05.2021) werden weiterhin berücksichtigt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.