Vorab-Ausstellung der Entwürfe "Neue Störschleife"
Am Freitag, 03. Februar um 16.00 Uhr lädt die Stadt Itzehoe dazu ein, einen exklusiven Blick auf die im Realisierungswettbewerb eingegangenen Entwürfe der Neuen Störschleife zu werfen und Hinweise für das Preisgericht abzugeben. Damit die Regeln des Wettbewerbsverfahrens eingehalten werden, müssen auch für die Teilnahme an der Ausstellung einige Spielregeln gelten:
- Keine Fotos: Der Inhalt der Entwürfe muss geheim bleiben.
Sie erhalten im Rahmen der Ausstellung einen exklusiven Einblick in die Entwürfe. Das Preisgericht darf die Entwürfe vor seiner Sitzung nicht kennen. Auch in der Öffentlichkeit und insbesondere in der Presse dürfen die Entwürfe vorher nicht bekannt werden. Das heißt, was es im Ausstellungsraum zu sehen gibt, muss auch diesem Raum bleiben. Also: Keine Fotos, keine Videos, keine Berichte – auch nicht für den privaten Gebrauch. Wenn Sie teilnehmen möchten, müssen Sie daher vor Ort eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.
- Die Anonymität muss gewahrt bleiben
Die Entwürfe sind anonym und sollen es bleiben. Vor und während der Sitzung des Preisgerichts wird nicht bekannt, welcher Entwurf von welchem Planungsteam stammt. Daher darf auch im Vorhinein nicht gemutmaßt werden, welcher Entwurf von welchem Büro stammen könnte. Die Anonymität wird erst aufgehoben, wenn das Preisgericht endgültig zu einem Urteil gekommen ist.
- Bitte ernsthaft bewerten
Es ist nicht sehr hilfreich, nur zu wissen, ob ein Entwurf gefällt oder nicht. Wichtiger und interessant für das Preisgericht ist es, zu erfahren, was genau an einem Entwurf gefällt oder missfällt und warum das so ist. Jede Meinung darf dabei geäußert werden. Andere Personen sollen in ihrer Meinungsäußerung daher nicht beeinflusst werden.
- Keine Preisgerichtsmitglieder oder Wettbewerbsteilnehmer
Mitglieder des Preisgerichts, mit Ausnahme der Sachverständigen, die die Entwürfe zu diesem Zeitpunkt ohnehin bereits kennen, dürfen nicht an der Ausstellung teilnehmen. Das gleiche gilt für Mitarbeiter*innen der teilnehmenden Büros. Daher ist es notwendig, dass Sie sich für die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort ausweisen und ebenfalls schriftlich bestätigen, dass Sie den genannten Personengruppen nicht angehören und mit ihnen nicht in Verbindung stehen.
Die Veranstaltung findet am Freitag, 03. Februar 2023 von 16.00 bis 19.00 Uhr im Foyer des Landgerichts statt. Anmeldefrist war der 20. Januar 2023. Die Zahl der verfügbaren Plätze ist ausgebucht. Personen, die auf der Warteliste stehen, werden benachrichtigt, falls ein Platz frei wird.