Die Beseitigung von Bäumen will überlegt sein
Die Stadt Itzehoe und das Umweltamt des Kreises Steinburg als Untere Naturschutzbehörde weisen auf den Schutz von Bäumen durch das Landesnaturschutzgesetz hin.
Mit Wirkung vom 11.06 2003 ist die Baumschutzsatzung der Stadt Itzehoe weggefallen. Wie jüngste Vorfälle im Stadtgebiet zeigen, bestehen aufgrund dessen Unsicherheiten in der Bevölkerung über die Zulässigkeit von Baumfällungen. Viele Bürger scheinen der Meinung zu sein, dass nach Wegfall der Baumschutzsatzung Bäume ohne Genehmigung beseitigt werden dürften. Dies ist nicht der Fall.
Nach dem Landesnaturschutzgesetz sind folgende Aspekte zu beachten:
- In der Zeit vom 15. März bis zum 30. September ist es generell verboten, Bäume, sonstige Gehölze, Hecken, anderes Gebüsch zu fällen, zu roden oder zu beseitigen.
- Knicks sind durch den § 15a des Landesnaturschutzgesetzes ebenfalls unter Schutz gestellt. Die Beseitigung von Knicks oder Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung dieser Landschaftselemente führen, sind verboten.
- Das Fällen landschafts- oder ortsbildbestimmender Einzelbäume oder Baumgruppen ist bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises zu beantragen und bedarf der Genehmigung.
Die Begriffe "landschafts- oder ortsbildbestimmend" sind unbestimmte Begriffe, welche im Einzelfall jeweils einer Auslegung bedürfen. Da das Entfernen entsprechender Bäume nach dem Landesnaturschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- € geahndet werden kann, wird empfohlen in Zweifelsfällen zunächst den Kreis Steinburg als untere Naturschutzbehörde einzuschalten, um prüfen zu lassen, ob der konkrete Baum unter den Schutz des Gesetzes fällt.
Für Auskünfte steht das Umweltamt des Kreises Steinburg, Untere Naturschutzbehörde, Karlstr. 13 in 25524 Itzehoe unter der Telefonnummer 04821-69-317, Frau Wegner, zur Verfügung. Hier können auch entsprechende Fällanträge gestellt werden.
Neben diesen generellen gesetzlichen Regelungen zum Baumschutz kann eine Kommune im Geltungsbereich von Bebauungsplänen solche Bäume zum Erhalt festsetzen, die von städtebaulicher Bedeutung sind.
Auskunft über die entsprechenden Bäume in Bebauungsplänen erteilt die Stadtplanungsabteilung (Tel.:04821/603-340, Herr Röpcke); dort können auch die betreffenden Pläne eingesehen werden. Ein Fällen der durch diese Satzungen geschützten Bäume bedarf der Genehmigung durch die Stadt Itzehoe.
Für alle geschützten Bäume gilt darüber hinaus, dass nicht nur ihr Fällen, sondern auch alle Handlungen verboten sind, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der betreffenden Bäume führt. Die z.B. durch einen Landschaftsgärtner durchgeführte fachgerechte Baumpflege (Aufasten, Kronenpflege) ist auch ohne Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.