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Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Itzehoe |
Der nunmehr seit fast vier Jahrzehnten andauernde Strukturwandel im Einzelhandel hat, trotz der seit langem anhaltenden Krise, offensichtlich noch nicht seinen Höhepunkt erreicht. Der Druck auf die (auf Expansion ausgerichteten) Konzerne und Betriebe wird bundesweit zunehmend größer, was sich derzeit insbesondere in neuen Betriebskonzepten und –strategien ausdrückt, jedoch mit nicht unerheblichen potenziellen Folgewirkungen für Städte und Gemeinden und damit auch für Itzehoe verbunden ist.
Städtebaulich integrierte, in der Regel den Nachfrageschwerpunkten zugeordnete Standorte werden zunehmend in Frage gestellt und dezentrale Standorte (z. B. in Gewerbegebieten, an Hauptverkehrsachsen), verstärkt nachgefragt.
Diesem offensichtlichen Konfliktpotenzial zwischen (einzel-) betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten auf der einen und gesamtstädtisch orientierten Zielen und Entwicklungsvorstellungen auf der anderen Seite sieht sich die Stadt Itzehoe im zunehmenden Maße ausgesetzt.
Insbesondere die in den letzten Jahren zunehmenden Anfragen für Einzelhandelsnutzungen außerhalb des Innenstadtbereiches (Stichwort Alsen, Konsul-Rühmann-Straße) und die damit verbundenen Diskussionen verdeutlichen diese Dynamik anschaulich und zeigen den Handlungsdruck der Stadt Itzehoe auf.
Die Stadt Itzehoe hat im Sommer 2003 das Einzelhandelsentwicklungskonzept mit dem Ziel in Auftrag gegeben, empirisch abgesicherte und fachlich fundierte Aussagen zum grundsätzlichen Umgang in Fragen des Einzelhandels – und letztendlich auch der Stadtentwicklung zu erhalten.
Die Ratsversammlumg hat in Ihrer Sitzung am 24.06.2004 mehrheitlich folgenden Beschluss zum Einzelhandelsentwicklungs- konzept gefasst:
Die Ratsversammlung bekennt sich zur Erhaltung und Stärkung der Innenstadt als Hauptgeschäftszone.
Das vorliegende Einzelhandelsentwicklungskonzept vom Büro Junker und Kruse soll als Entscheidungshilfe in der künftigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) und in Einzelentscheidungen berücksichtigt werden.
Die Stadt erwartet von den Akteuren insbesondere der Hauptgeschäftszone (Händler, Grundeigentümer) die Berücksichtigung der an sie gerichteten Empfehlungen. Soweit sonstige Empfehlungen an die Stadt gerichtet sind, sollen diese ebenfalls aufgegriffen bzw. berücksichtigt werden.
Um den dynamischen Entwicklungsprozessen im Handel Rechnung tragen zu können, ist das Gutachten zu gegebener Zeit fortzuschreiben. Allerdings nimmt es der Selbstverwaltung nicht die Entscheidung ab. In letzter Konsequenz entscheidet die Politik.
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Itzehoe steht als pdf-Datei zum Dowload zur Verfügung.
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