Wofür brauche ich den Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei diesen geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete.
Wenn Sie laufend Wohngeld, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe) erhalten, benötigen Sie keinen gesonderten Wohnberechtigungsschein. Ein aktueller Bewilligungsbescheid für eine der oben genannten Leistungen reicht als Nachweis für die Wohnberechtigung aus.
Wo beantrage ich/ wo gilt der WBS?
Den WBS beantragen Sie in der Gemeinde in der Sie wohnen.
Die in Schleswig-Holstein ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes, in Einzelfällen kann dieser aber auch in Hamburg anerkannt werden.
Ein Wohnberechtigungsschein gilt für 2 Jahre.
Unter welcher Vorraussetzung besteht ein Anspruch auf einen WBS?
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin und seine beziehungsweise ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. (Siehe Download unten)
Was benötige ich für die Beantragung?
Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen sollten Sie zunächst wissen, was für einen Sie benötigen. Dieses kann ihnen der Vermieter Ihrer Wunschwohnung mitteilen.
Wenn Sie dieses wissen, können Sie entweder den Antrag als pdf-Datei am Ende dieser Seite herunterladen und ausdrucken, oder Sie holen sich einen Antrag im Rathaus Itzehoe in der Wohngeldstelle ab.
Für die Bearbeitung benötigt die Wohngeldstelle neben dem Antrag noch folgende Unterlagen in Kopie von Ihnen:
Alle Einkommensunterlagen, z.B.:
- Lohnabrechnung der letzten 3 Monate
- Rentenbescheide
- Arbeitslosengeld I/II Bescheid
- Nachweis über Selbstständige Einkommen
- Unterhaltsleistungen
- Sparbücher
- Zinseinkünfte
Nachweise über außergewöhnliche Belastungen, z.B.:
- Schwerbehindertenausweis
- Pflegekassenbescheid
- Unterhaltszahlungen
- Mutterpass
Sollten Sie noch weitere Fragen haben beraten Sie die Mitarbeiterinnen aus der Wohngeldstelle auch gerne telefonisch:
Frau Schmuhl
Zimmer 128
Mieter A-J
Telefon 04821/603 – 299
Frau Ruhser
Zimmer 138
Mieter K-P
Telefon 04821/603 – 385
Frau Gluth
Zimmer 129
Mieter S-Z
Telefon 04821/603 - 392
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