  |
Sozialhilfe |
Wer kann Sozialhilfe beantragen?
Nach Einführung des Arbeitslosengeldes II wird Sozialhilfe nur noch für Personen gezahlt, die nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu decken und entweder erwerbsunfähig oder über 65 Jahre alt sind.
Wie kann Sozialhilfe beantragt werden ?
Am besten ist es, wenn Sie uns persönlich aufsuchen.
Bei der Aufnahme eines Sozialhilfeantrages werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Mietvertrag und Heizkostennachweise
- Belege über Versicherungen (Hausrat-, Haftpflicht-, Lebensversicherung)
- Einkommensnachweise ( Verdienstbescheinigung,Bescheide über Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuß, Rente, usw.)
- Kontoauszüge, Sparbücher, Bausparverträge
- für die GEZ-Befreiung die GEZ-Teilnehmer-Nr. (Rechnung/Kontoauszug)
|  |


 |
|
Eine in Rubriken katalogisierte Auswahl von Links aus der Region
|

 |
|