Die Zusammensetzung, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindevertretung regelt die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (u.a. §§ 27,28,31,33).
Die eigentliche Bezeichnung für die Gemeindevertretung in Städten ist Stadtvertretung.
Da abweichende Bezeichnungen zulässig sind (Regelung in der Hauptsatzung), heißt in Itzehoe die Stadtvertretung "Ratsversammlung".
Die Mitglieder der Ratsversammlung tragen die Bezeichnung "Ratsherr" bzw. "Ratsherrin".
Die Zahl der Mitglieder beläuft sich zur Zeit auf 41 und setzt sich wie folgt zusammen:
- CDU / 15
- SPD / 6
- Die Alternative Fraktion (DAF) / 4
- IBF / 4
- UWI / 4
- Bündnis 90/Die Grünen / 3
- FDP / 3
- DIE LINKE / 2
(Stand: 10.11.2011)
Den Vorsitz in der Ratsversammlung hat der/die Bürgervorsteher/in.
Zur Zeit ist dies Herr Ratsherr Heinz Köhnke, Mitglied der CDU-Fraktion.
Tagungsort der Ratsversammlung ist in Itzehoe grundsätzlich der Ständesaal im Historischen Rathaus.