Die Regelungen über die Gemeindevertretung und Ihre Zusammensetzung befinden sich in der Gemeindeordnung und im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz für Schleswig-Holstein.
Auszug aus der Gemeindeordnung:
Nach §27 der Gemeindeordnung legt die Gemeindevertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest.
Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.
Die Gemeindevertretung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, oberste Dienstbehörde.
§28 der Gemeindeordnung enthält eine Aufzählung von Aufgaben, die der Gemeindevertretung vorbehalten sind.
U.a. (Auszug):
- den Erlaß, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen
- die Aufstellung von Flächennutzungsplänen
- Entscheidungen über die allgemeinen Grundsätze für die Vergütung und Besoldung der Gemeindebediensteten
- die Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen
- die Errichtung, Erweiterung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen
- die Gründung von Gesellschaften
In Itzehoe führt die Gemeindevertretung die Bezeichnung Ratsversammlung. Sie besteht zur Zeit aus 41 Mitgliedern.
Geschäftsordnung für die Ratsversammlung der Stadt Itzehoe
Gem. § 34 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein regelt die Ratsversammlung ihre inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Itzehoe wurde in der Sitzung am 27.09.1990 beschlossen und zuletzt durch Beschluss vom 25.09.2008 geändert.
Aus der Geschäftsordnung ergeben sich die Bestimmungen für den Ablauf von Sitzungen der Ratsversammlung wie z.B. Ladungsfristen, Einwohnerfragestunden, Redezeiten der einzelnen Mitglieder oder die Mindestinhalte der Sitzungsniederschriften. Die Geschäftsordnung gilt gleichermaßen für die Ratsversammlung, wie auch für alle Ausschüsse.
Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: