Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Itzehoe werden als pdf-Dateien bereit gestellt. Zur Betrachtung dieser Dateien benötigen Sie auf Ihrem Rechner das Programm Acrobat Reader Version 5.0 oder höher.
über die Auslegung der Planfeststellungsbeschlüsse der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und der hamburgischen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 23. April 2012 für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die durchzuführende Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am
06. Mai 2012
8. Änderung Flächennutzungsplan 2015 und Bebauungsplan Nr. 149 der Stadt Itzehoe für das Gebiet Hof Basten in Itzehoe
hier:
a) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
b) Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplanes Nr. 104, 4. Änderung der Stadt Itzehoe "Bauzentrum Emmy-Noether-Straße" in Itzehoe
hier:
a. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Teilfläche B-Plan Nr. 104, 3. Änderung
b. Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 104, 4. Änderung gemäß § 2 BauGB
c. Durchführung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
d. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Itzehoe für das Gebiet nördlich der Breitenburger Straße südwestlich der Bebauung Große Paaschburg zwischen Ritterstraße und Stiftstraße in Itzehoe
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bauleitplanverfahren
Bebauungsplan Nr. 73, 2. Änderung, der Stadt Itzehoe für das Gebiet nördlich Feldschmiedekamp zwischen der Gartenstraße und westlicher der Bebauung der Neuen Straße in Itzehoe
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bauleitplanverfahren
Bebauungsplanes Nr. 148 der Stadt Itzehoe für das Gebiet westlich der Alten Landstraße, südlich Danziger Straße und nördlich Breslauer Straße (Alte Landstraße 35 – 41) in Itzehoe
hier:
a) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
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