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Neuer Personalausweis
Wenn Sie ab dem 01.11.2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweis-funktion beantragt werden.

Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen der Passbehörde gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservices (Tel. 0180-1 33 33 33, Montag bis Freitag von 07.00 – 20.00 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 Ct./Minute aus dem deutschen Fetznetz, maximal 42 Ct./Minute aus dem Mobilnetz) wenden.

Auch die Mitarbeiterinnen der Passbehörde müssen sich in die Verfahrensregeln für die Beantragung und Ausstellung des neuen Personalausweises einarbeiten. Sicher ist bereits heute, dass die Beantragung des neuen Personalausweises eine weit längere Bearbeitungszeit beanspruchen wird, unabhängig auch von den ersten Wochen der so genannten Einarbeitungsphase. Wir bitten um Verständnis, wenn Sie zukünftig etwas längere Warte- und Bearbeitungszeiten bei der städtischen Pass- und Meldebehörde in Kauf nehmen müssen.

Um den Datenschutz, insbesondere für die Beantragung des neuen Personalausweises zu gewährleisten, werden die Glastüren der Räumlichkeiten der Pass- und Meldebehörde mit einer Sichtfolie versehen. Die Steuerung des Zugangs zu den einzelnen Büros erfolgt voraussichtlich ab der 45. Woche durch eine so genannten "Ampelanlage". Bei "Grün" kann das jeweilige Büro betreten werden.

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