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Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Kommunalservice Itzehoe informiert Bürger über Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30

Eigentümer müssen die Dichtheit ihrer Grundstücksentwässerungen nachweisen. Über diese Verpflichtung klärt der Bereich Stadtentwässerung die betroffenen Bürger seit Beginn des Jahres mit Hilfe von Anwohnerversammlungen auf. Die Reaktionen der Teilnehmer an den Veranstaltungen waren bislang überwiegend positiv.

Der Kommunalservice Itzehoe hat bereits mehr als 300 Eigentümer, die ein Grundstück im Wasserschutzgebiet besitzen, angeschrieben und über den zu erbringenden Dichtheitsnachweis unterrichtet. Neben der umfangreichen Internetpräsentation unter der Adresse www.stadtwerke-itzehoe.de, die alles Wissenswerte zu diesem Thema bietet, möchte der Bereich Stadtentwässerung die Anwohnerversammlungen als ein weiteres Informationsangebot verstanden wissen.

Etwa im monatlichen Rhythmus lädt der Kommunalservice die betroffenen Eigentümer abschnittsweise zu den Veranstaltungen ein, die im Hause der Stadtwerke Itzehoe GmbH stattfinden. Im Verlaufe eines solchen Abends erläutern kompetente Mitarbeiter des Bereichs Stadtentwässerung, warum und in welcher Weise die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss. Die Bürger erfahren, welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist und wie durch eigene Mithilfe die Kosten für die Prüfung minimiert werden können. Abgerundet wird die Versammlung durch einen vom Kommunalservice in Auftrag gegebenen Animationsfilm, der das Thema anschaulich darstellt.

Behilflich sind die Mitarbeiter der Stadtentwässerung auch bei der Beschaffung von Fotokopien alter Genehmigungsunterlagen, die - gegen eine geringe Verwaltungsgebühr zur Deckung des entstandenen Aufwands - herausgegeben werden. Weil die Grundstückseigentümer darüber hinaus zum Ende der Veranstaltung auch noch die Möglichkeit haben, Fragen zum Thema zu stellen, sind die Reaktionen auf die Informationsabende bislang erfreulich positiv.

Für Unruhe bei betroffenen Bürgern sorgen zurzeit verschiedene Interessengruppen, die sich mit erheblichem Aufwand durch Veröffentlichungen im Fernsehen, Internet und der Verbreitung von Plakaten gegen den Dichtheitsnachweis richten und Bedenken zu dessen Rechtmäßigkeit äußern. Diese Zweifel werden vom Bereich Stadtentwässerung nicht geteilt: Die Verpflichtung zur Erbringung des Dichtheitsnachweises gemäß DIN 1986 T 30 wurde aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit durch Beschluss der Ratsversammlung in die Abwassersatzung der Stadt Itzehoe aufgenommen und hat damit eine verbindliche, im Ortsrecht verankerte Rechtsgrundlage.

Das Vorgehen der Stadtentwässerung steht außerdem im Einklang mit der Handlungsempfehlung des Landes Schleswig-Holstein, im übrigen hält der Kommunalservice regelmäßigen Kontakt mit der Wasserbehörde des Kreises Steinburg und stimmt sich mit dieser ab.

Von Kritikern wird weiterhin eingeworfen, dass die Stadtentwässerung gar nicht zuständig für die Umsetzung der Aufgabe Dichtheitsnachweis wäre. Auch diese Behauptung ist falsch, da nach den Vorschriften des Landeswassergesetzes die Abwasserbeseitigungspflicht bei der Stadt Itzehoe liegt und diese somit für die Überwachung der in der Abwassersatzung festgelegten Regelungen zuständig ist.

Jenseits von diesen formalen Dingen legt der Bereich Stadtentwässerung großen Wert darauf, die "Aufgabe Dichtheitsnachweis" im gemeinsamen Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern zu erledigen. Das ist auch der Grund, warum bislang keine Bescheide im verwaltungsrechtlichen Sinne versandt worden sind, sondern reine Informationsschreiben. Der Wille zur einvernehmlichen Erledigung soll durch die angebotenen Informationsveranstaltungen noch einmal unterstrichen werden. Dieses wird aber auch durch die Umsetzung in der Praxis deutlich gemacht: Sofern es den Betroffenen aus sachlichen und nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, den Dichtheitsnachweis innerhalb der erbetenen Frist zu erbringen, werden wir selbstverständlich einen neuen, verbindlichen Termin miteinander vereinbaren.

Für den Fall, dass ein Grundstückseigentümer die einvernehmliche Umsetzung nicht anstrebt, ist der Kommunalservice Itzehoe jedoch verpflichtet, den Dichtheitsnachweis im Rahmen des vorgeschrieben Verwaltungsverfahrens vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu verlangen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dann nach einer erfolgten Anhörung gegen den zu erlassenden Bescheid Rechtsmittel einzulegen und gegebenenfalls dessen Rechtmäßigkeit in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren klären zu lassen.

Gern beantwortet der Bereich Stadtentwässerung des Kommunalservice Itzehoe auch kritische Fragen. So haben sich unsere Mitarbeiter den Itzehoer Bürgern im Rahmen der bereits durchgeführten Informationsabende und bei Veranstaltungen des Städtebundes Schleswig-Holstein, des Vereins Haus & Grund und des Siedlerbundes auch den durchaus kritischen Fragen öffentlich gestellt. Der Kommunalservice steht darüber hinaus nach Anmeldung selbstverständlich jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

Die Stadtentwässerung vermisst in diesem Zusammenhang die sachliche Auseinandersetzung der o. g. Interessengruppen mit dem Thema und den mit der Umsetzung der Dichtheitsprüfung gesammelten Erkenntnissen. Die konkreten Erfahrungen in Itzehoe zeigen nämlich, dass tatsächlich eine erhebliche Zahl von Entwässerungsanlagen einen desolaten Zustand aufweisen und sich nicht alle Grundstückseigentümer eigenverantwortlich der Aufgabe der Unterhaltung der Abwasserleitungen und –schächte stellen.

Der Kommunalservice Itzehoe ist der Auffassung, dass es zur Funktions- und Werterhaltung der Abwasseranlagen dringend geboten ist, den Zustand der Entwässerungsanlagen zu überprüfen - und bei Vorhandensein von Mängeln, diese innerhalb angemessener Frist beseitigen zu lassen. Dichte Abwasserleitungen tragen außerdem dazu bei, durch Einträge von Fremdwasser entstehende Kosten zu vermeiden, die zu Lasten aller Gebührenzahler gehen.

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