Kommunalservice Itzehoe informiert Bürger über Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30
Eigentümer müssen die Dichtheit ihrer Grundstücksentwässerungen nachweisen.
Über diese Verpflichtung klärt der Bereich Stadtentwässerung die betroffenen Bürger
seit Beginn des Jahres mit Hilfe von Anwohnerversammlungen auf. Die Reaktionen
der Teilnehmer an den Veranstaltungen waren bislang überwiegend positiv.
Der Kommunalservice Itzehoe hat bereits mehr als 300 Eigentümer, die ein Grundstück im
Wasserschutzgebiet besitzen, angeschrieben und über den zu erbringenden Dichtheitsnachweis
unterrichtet. Neben der umfangreichen Internetpräsentation unter der Adresse
www.stadtwerke-itzehoe.de, die alles Wissenswerte zu diesem Thema bietet, möchte der
Bereich Stadtentwässerung die Anwohnerversammlungen als ein weiteres Informationsangebot
verstanden wissen.
Etwa im monatlichen Rhythmus lädt der Kommunalservice die betroffenen Eigentümer abschnittsweise
zu den Veranstaltungen ein, die im Hause der Stadtwerke Itzehoe GmbH stattfinden.
Im Verlaufe eines solchen Abends erläutern kompetente Mitarbeiter des Bereichs
Stadtentwässerung, warum und in welcher Weise die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden
muss. Die Bürger erfahren, welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist und wie durch eigene
Mithilfe die Kosten für die Prüfung minimiert werden können. Abgerundet wird die Versammlung
durch einen vom Kommunalservice in Auftrag gegebenen Animationsfilm, der das
Thema anschaulich darstellt.
Behilflich sind die Mitarbeiter der Stadtentwässerung auch bei der Beschaffung von Fotokopien
alter Genehmigungsunterlagen, die - gegen eine geringe Verwaltungsgebühr zur
Deckung des entstandenen Aufwands - herausgegeben werden. Weil die Grundstückseigentümer
darüber hinaus zum Ende der Veranstaltung auch noch die Möglichkeit haben,
Fragen zum Thema zu stellen, sind die Reaktionen auf die Informationsabende bislang
erfreulich positiv.
Für Unruhe bei betroffenen Bürgern sorgen zurzeit verschiedene Interessengruppen, die sich
mit erheblichem Aufwand durch Veröffentlichungen im Fernsehen, Internet und der Verbreitung
von Plakaten gegen den Dichtheitsnachweis richten und Bedenken zu dessen Rechtmäßigkeit
äußern. Diese Zweifel werden vom Bereich Stadtentwässerung nicht geteilt: Die
Verpflichtung zur Erbringung des Dichtheitsnachweises gemäß DIN 1986 T 30 wurde aus
Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit durch Beschluss der Ratsversammlung in die
Abwassersatzung der Stadt Itzehoe aufgenommen und hat damit eine verbindliche, im Ortsrecht
verankerte Rechtsgrundlage.
Das Vorgehen der Stadtentwässerung steht außerdem im Einklang mit der Handlungsempfehlung
des Landes Schleswig-Holstein, im übrigen hält der Kommunalservice regelmäßigen
Kontakt mit der Wasserbehörde des Kreises Steinburg und stimmt sich mit dieser ab.
Von Kritikern wird weiterhin eingeworfen, dass die Stadtentwässerung gar nicht zuständig für
die Umsetzung der Aufgabe Dichtheitsnachweis wäre. Auch diese Behauptung ist falsch, da
nach den Vorschriften des Landeswassergesetzes die Abwasserbeseitigungspflicht bei der
Stadt Itzehoe liegt und diese somit für die Überwachung der in der Abwassersatzung festgelegten
Regelungen zuständig ist.
Jenseits von diesen formalen Dingen legt der Bereich Stadtentwässerung großen Wert
darauf, die "Aufgabe Dichtheitsnachweis" im gemeinsamen Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern
zu erledigen. Das ist auch der Grund, warum bislang keine Bescheide im
verwaltungsrechtlichen Sinne versandt worden sind, sondern reine Informationsschreiben.
Der Wille zur einvernehmlichen Erledigung soll durch die angebotenen Informationsveranstaltungen
noch einmal unterstrichen werden. Dieses wird aber auch durch die Umsetzung in
der Praxis deutlich gemacht: Sofern es den Betroffenen aus sachlichen und nachvollziehbaren
Gründen nicht möglich ist, den Dichtheitsnachweis innerhalb der erbetenen Frist zu
erbringen, werden wir selbstverständlich einen neuen, verbindlichen Termin miteinander
vereinbaren.
Für den Fall, dass ein Grundstückseigentümer die einvernehmliche Umsetzung nicht
anstrebt, ist der Kommunalservice Itzehoe jedoch verpflichtet, den Dichtheitsnachweis im
Rahmen des vorgeschrieben Verwaltungsverfahrens vom jeweiligen Grundstückseigentümer
zu verlangen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dann nach einer erfolgten
Anhörung gegen den zu erlassenden Bescheid Rechtsmittel einzulegen und gegebenenfalls
dessen Rechtmäßigkeit in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren klären zu lassen.
Gern beantwortet der Bereich Stadtentwässerung des Kommunalservice Itzehoe auch
kritische Fragen. So haben sich unsere Mitarbeiter den Itzehoer Bürgern im Rahmen der
bereits durchgeführten Informationsabende und bei Veranstaltungen des Städtebundes
Schleswig-Holstein, des Vereins Haus & Grund und des Siedlerbundes auch den durchaus
kritischen Fragen öffentlich gestellt. Der Kommunalservice steht darüber hinaus nach
Anmeldung selbstverständlich jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.
Die Stadtentwässerung vermisst in diesem Zusammenhang die sachliche Auseinandersetzung
der o. g. Interessengruppen mit dem Thema und den mit der Umsetzung der
Dichtheitsprüfung gesammelten Erkenntnissen. Die konkreten Erfahrungen in Itzehoe zeigen
nämlich, dass tatsächlich eine erhebliche Zahl von Entwässerungsanlagen einen desolaten
Zustand aufweisen und sich nicht alle Grundstückseigentümer eigenverantwortlich der
Aufgabe der Unterhaltung der Abwasserleitungen und schächte stellen.
Der Kommunalservice Itzehoe ist der Auffassung, dass es zur Funktions- und Werterhaltung
der Abwasseranlagen dringend geboten ist, den Zustand der Entwässerungsanlagen zu
überprüfen - und bei Vorhandensein von Mängeln, diese innerhalb angemessener Frist
beseitigen zu lassen. Dichte Abwasserleitungen tragen außerdem dazu bei, durch Einträge
von Fremdwasser entstehende Kosten zu vermeiden, die zu Lasten aller Gebührenzahler
gehen.