In den Wintermonaten stellt sich vermehrt die Frage, ob und ggf. bei welchen Witterungsbedingungen der Einsatz von Streusalz im Stadtgebiet von Itzehoe erlaubt ist.
Die Verwendung von Streusalz hat einige kritische Nachteile für die Umwelt. So gelangt das Salz insbesondere von den Gehwegen mit dem Schmelzwasser in den Boden der Grünstreifen und greift dort das Wurzelwerk der Bäume an, die dadurch nachhaltig geschädigt werden und frühzeitig absterben. Daneben kann der Streusalzeinsatz auf den Gehwegen bei Hunden und Katzen zu Entzündungen der Pfoten führen.
Aus den o.g. Gründen herrscht ein grundsätzliches Salzstreuverbot auf Geh- und Radwegen sowie auf begehbaren Seitenstreifen in Itzehoe. Die Einzelheiten zur Räum- und Streupflicht bei Schneefall und Eisglätte regelt die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Itzehoe in der Fassung der XI. Nachtragssatzung vom 13.11.2008 (
2.1. im Ortsrecht). Gemäß § 3(2) dieser Satzung sind die Gehwege, begehbaren Seitenstreifen und Radwege bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen – wenn notwendig wiederholt – zu bestreuen; die Verwendung von auftauenden Stoffen ist dabei unzulässig. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen auf Geh- und Radwegen sowie in der Fußgängerzone ist ausschließlich bei Eisregen erlaubt. Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 8.00 Uhr des folgenden Tages, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr entstehendes Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt auch für Glätte, die durch festgetretenen Schnee entstanden ist.
Bedauerlicherweise wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass das Streusalz in den Wintermonaten häufig entgegen der Regelung der Satzung nicht nur bei der Extremwitterung "Eisregen" eingesetzt wird. Es sei darauf hingewiesen, dass bei anderen Witterungsbedingungen abstumpfende Stoffen wie z.B. Sand, Kies, Granulat oder Sägespäne, die die Reibung erhöhen aber keine auftauende Wirkung haben, als Streumittel zu verwenden sind. Produkte mit dem Umweltzeichen "Der Blaue Engel" sind dabei bevorzugt einzusetzen.
Hierdurch sollen die Nachteile, die der Einsatz von Streusalz auf die Umwelt hat, so gering wie möglich gehalten werden. Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Winterdienst für die öffentlichen Straßenflächen erfolgt durch eine beauftragte Firma. Die Mitarbeiter des Kommunalservice Itzehoe/Bereich Bauhof sind für das Räumen und Streuen von öffentlichen Plätzen und öffentlichen Gehwegen im Bereich städtischer Grundstücke verantwortlich. Je nach Erfordernis erfolgt der Einsatz bis spätestens 20.00 Uhr.
Die Straßen sind abhängig von ihrer Verkehrsbedeutung in 4 unterschiedliche Kategorien untergliedert, die sich wie folgt darstellen:
Kategorie 1: Gefahrenstellen, z.B. Kreuzungen und Brücken
Kategorie 2: Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit Buslinienverkehr
Kategorie 3: Sammelstraßen
Kategorie 4: Anliegerstraßen
Erst wenn alle zu erbringenden Winterdienstleistungen auf den Straßen in der Kategorie 1 und der Kategorie 2 erledigt sind, wird der Einsatz auf die übrigen Straßen ausgedehnt.
Im Rahmen des städtischen Winterdienstes wird nur auf öffentlichen Straßen Salz in Form von Feuchtsalz aufgebracht, d.h. Streusalz wird leicht mit Salzsole versetzt. Durch die Feuchtsalztechnologie wird die aufgebrachte Salzmenge verringert. Der feuchte Zustand des Streusalzes ermöglicht größere Streubreiten und haftet besser auf der Fahrbahn, so dass diese länger eisfrei gehalten wird. Durch die gezielte Aufbringung von Feuchtsalz werden die negativen Auswirkungen für Straßenbäume reduziert. Es gilt der Grundsatz: So wenig Salz wie möglich, so viel wie erforderlich.