  | Ordnungsgemäßer Einsatz von Streusalz im Rahmen des Winterdienstes |
Der Winter hat auch in Itzehoe Einzug gehalten und mit ihm ein immer wiederkehrendes Thema, das die Gemüter schon in den vergangenen Jahren trotz niedriger Temperaturen erhitzte: die mehr oder weniger gründliche Reinigung der Straßen, Wege und Plätze sowie der Einsatz von Streusalz im Winterdienst. Die einen, vor allem die Kinder, freuen sich über den Schnee, die anderen empfinden die weiße Pracht eher als lästig. Entsprechend unterschiedlich sind dadurch auch die Wünsche und Erwartungen an Stadt und Grundstückseigentümer bezüglich des Winterdienstes.
Eis und Schnee haben immer Mobilitätseinschränkungen zur Folge und zwar auch bei vernünftiger Straßen- und Wegereinigung. Es ist halt Winter und darauf sollte sich jeder einstellen. In der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr sind Schnee und Glätte von den Verantwortlichen so oft wie erforderlich zu beseitigen. Bei Glätte ist der Einsatz von abstumpfenden Stoffen geboten.
Das Streuen von Salz hingegen ist in Itzehoe durch Satzung untersagt und nur bei Eisregen erlaubt. Das hat seinen guten Grund. So bewirkt die Verwendung von Streusalz (und hier speziell von Salzen, die Natriumchlorid [Kochsalz] enthalten) erhebliche Nachteile für die Umwelt. Das Salz gelangt insbesondere von den Geh- und Radwegen mit dem Schmelzwasser in den Boden der Grünstreifen, verändert dort zum Nachteil des Bodenlebens die Bodenstruktur und greift u. a. über das Wurzelwerk die Bäume an, die dadurch nachhaltig geschädigt werden und frühzeitig absterben.
Daneben kann der Streusalzeinsatz auf den Gehwegen bei Hunden und Katzen zu Entzündungen der Pfoten führen. Auch werden die im Straßen- und Wegeraum verwendeten Materialien durch diese Salze angegriffen.
Der Winterdienst für die öffentlichen Straßenflächen erfolgt durch eine beauftragte Firma. Die Mitarbeiter des Kommunalservice Itzehoe/Bereich Bauhof sind für das Räumen und Streuen von öffentlichen Plätzen und den Gehwegen im Bereich städtischer Grundstücke verantwortlich.
Für den Winterdienst sind die öffentlichen Straßen - unabhängig von ihrer Verkehrsbedeutung - in vier unterschiedliche Kategorien untergliedert, die sich wie folgt darstellen:
Kategorie 1: Gefahrenstellen, z. B. Kreuzungen und Brücken
Kategorie 2: Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit Buslinienverkehr
Kategorie 3: Sammelstraßen
Kategorie 4: Anliegerstraßen
Erst wenn alle zu erbringenden Winterdienstleistungen auf den Straßen in der Kategorie 1 und der Kategorie 2 erledigt sind, wird der Einsatz auf die übrigen Straßen ausgedehnt. Bürgermeister Blaschke bittet um Verständnis, dass es gerade bei heftigen Witterungsbedingungen zu Engpässen in den Sammelstraßen und vor allem in den Anliegerstraßen kommen kann.
Im Rahmen des städtischen Winterdienstes wird aus Gründen der Verkehrssicherung nur auf öffentlichen Straßen Salz in Form von Feuchtsalz aufgebracht. Dazu wird der Streusand leicht mit Salzsole versetzt. Durch die Feuchtsalztechnologie wird die aufgebrachte Salzmenge deutlich verringert. Der feuchte Zustand des Streusalzes ermöglicht größere Streubreiten und haftet besser auf der Fahrbahn, so dass diese länger eisfrei gehalten wird. Durch die gezielte Aufbringung von Feuchtsalz werden die negativen Auswirkungen für Straßenbäume reduziert. Auf den Straßen gilt der Grundsatz: So wenig Salz wie möglich, so viel wie erforderlich.
Da es unvermeidlich ist, dass diese Salze durch Spritzwasser im gewissen Umfang auch auf die Grünstreifen und Rad- und Gehwege gelangen, ist es umso wichtiger, dass die Anlieger in diesen Bereichen die Umweltbelastung durch die Verwendung von Salzen nicht noch erhöhen. |  |


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