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Wahl der Jugendschöffen/innen
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg stellt gem. §35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eine Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen/innen für die Geschäftsjahre 2009-2013 auf und bittet die Städte, Ämter und Gemeinden im Kreisgebiet um Mithilfe bei der Erstellung der Listen.

Für diese Liste werden aus dem Kreisgebiet Steinburg insgesamt 108 Jugendschöffen/Schöffinnen – jeweils zur Hälfte Frauen und Männer - gesucht. Da mindestens die doppelte Anzahl vorgeschlagen werden soll, sind also kreisweit möglichst 108 Männer und 108 Frauen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

Wenn Sie - oder ein Itzehoer/eine Itzehoerin, den Sie für geeignet halten - sich für die Übernahme dieses Ehrenamtes interessieren und die Berufungsvoraussetzungen erfüllen, senden Sie bitte bis zum 27. Mai 2008 eine entsprechende Mitteilung an das
Kinder- und Jugendbüro der Stadt Itzehoe
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe
Tel: 04821/603-354
email: kinder-und-jugendbuero@itzehoe.de

Hier werden die Vorschläge gesammelt und nach Abschluss der Liste an den Kreis Steinburg weitergeleitet.
Folgende Angaben müssen dabei unbedingt enthalten sein:
Familienname, Vornamen, Geburtsname,
Geburtstag, Geburtsort,
Wohnanschrift, Beruf,
Hinweis auf die Eignung als Jugendschöffe/in

Mit den von Ihnen vorgeschlagenen Personen klären Sie bitte bereits im Vorwege, ob sie von eventuell vorliegenden Ablehnungsgründen nach §35 GVG (siehe Berufungsvoraussetzungen) Gebrauch machen würden.

Die Berufungsvoraussetzungen und die Schöffenfibel stehen hier als pdf-Dateien zum Download zur Verfügung:

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