  |
Stadt führt Hundebestandsaufnahme durch |
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein, erhebt auch die Stadt Itzehoe eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die "Vierbeiner" vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung (Herr Pohlmann, Amt für Finanzen/Sachgebiet Steuern, Zimmer 214, Telefon 603-229) angemeldet werden.
Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 78,00 Euro für einen Hund. Etwas mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadtverwaltung davon aus, dass bis zu 25 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind.
Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet werden in dem Zeitraum 23. Oktober bis 15. Dezember 2006 durch Mitarbeiter einer mit der Durchführung der Hundebestandaufnahme beauftragten Firma aufgesucht.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Jeder der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen. Dieser ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 500,00 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.
Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und ein Anmeldeformular stehen im pdf-Format zum Download zur Verfügung:
|  |


 |
|
Eine in Rubriken katalogisierte Auswahl von Links aus der Region
|

 |
|