Seit dem 09.05.2006 gilt die neue Geflügelaufstallungsverordnung.
Die Allgemeinverfügung (Bekanntmachung Nr.44 /2006) wurde am 17.05.2006 vom Kreis Steinburg in der Norddeutschen Rundschau veröffentlicht.
Die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest erlaubt es, dass Geflügel unter bestimmten Bedingungen wieder in Freilandhaltung gehalten werden kann.
Für das Stadtgebiet Itzehoe bedeutet dies, dass die Freilandhaltung von Geflügel
außerhalb eines 100 m breiten Streifens links und rechts der Stör
grundsätzlich möglich ist.
Sollte eine Freilandhaltung für das Geflügel beabsichtigt sein, ist dieses, falls noch nicht geschehen, beim Kreis Steinburg Karlstraße 3 in 25524 Itzehoe, anzuzeigen. Soweit Stall- oder Volierenhaltung beibehalten wird, ist eine Anzeige nicht erforderlich.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter
www.steinburg.de und im Merkblatt, das hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung steht