Im Kreis Steinburg wurde am 24.03.2006 in der Stadt Itzehoe die Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln amtlich nachgewiesen. Mit einer Allgemeinverfügung wurde das Stadtgebiet Itzehoe zum "gefährdeten Gebiet" (Sperrbezirk/Beobachtungsgebiet) erklärt.
1. Sperrbezirk
Ein Sperrbezirk wird in einem 3 km Radius um die Fundstelle eingerichtet. Daher wurde das gesamte Stadtgebiet, außer der nördliche Teil Edendorfs und der südliche Teil Wellenkamps, als Sperrbezirk ausgewiesen.
Das heißt:
- Der Sperrbezirk gilt für 21 Tage
- Hunde sind an der Leine zu führen
- Hauskatzen dürfen nicht frei herumlaufen
- Geflügel ist in Ställen unterzubringen. Die Geflügelhalter wurden bereits schriftlich über ihre Pflichten informiert. Sollten Geflügelhalter noch nicht registriert sein, haben sie sich umgehend beim Kreisveterinäramt (Tel. 69221) zu melden.
- Betriebe, die gewerblich Geflügel halten, werden regelmäßig untersucht.
- Geflügel darf nur mit Genehmigung des Kreisveterinäramtes innerhalb des Sperrgebietes verbracht werden.
- Geflügel darf nicht aus dem Sperrgebiet verbracht werden.
- Ein Geflügelstall darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden.
- Nach Ablauf der 21 Tage wird der Sperrbezirk zum Beobachtungsgebiet erklärt.
2. Beobachtungsgebiet
Ein Beobachtungsgebiet wird in einem 10 km Radius um die Fundstelle eingerichtet. Somit sind die nördlichen Teile Edendorfs und die südlichen Teile Wellenkamps neben den außerhalb des Stadtgebietes liegenden Gemeinden Beobachtungsgebiete.
Das heißt:
- Das Beobachtungsgebiet gilt für 30 Tage
- Hunde sind an der Leine zu führen
- Hauskatzen dürfen nicht frei herumlaufen
- Geflügel darf nur mit Genehmigung des Kreisveterinäramtes innerhalb des Sperrgebietes verbracht werden
- Geflügel darf nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden
Weitere Informationen finden Sie in der Amtlichen Bekanntmachung des Kreises Steinburg. Diese steht hier als pdf-Datei zum Download bereit: