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Informationen zum Arbeitslosengeld II -SGB II-
Was ist die "Grundsicherung für Arbeitssuchende"?
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist eine neue Leistung, die ab dem 01.01.2005 anstelle der bisherigen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe gewährt wird. Sozialhilfe gibt es also in der bisherigen Form nicht mehr! Die neue Grundsicherung umfasst Eingliederungsleistungen (= Dienstleistungen, wie z.B. Beratung), Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II) sowie zur Eingliederung und Sachleistungen.


Was ist das Arbeitslosengeld II?
Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes, sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistung deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschaliert ab. Einmalige Leistungen werden im Einzelfall nur noch gewährt für
  • Erstausstattung der Wohnung,
  • Erstausstattung für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • Mehrtägige Klassenfahrten


Wer kann Arbeitslosengeld II erhalten?
Leistungen können erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten, die
  • das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben


Erhält die Familie auch Leistungen?
Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, wenn sie keinen Anspruch auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit haben.

Zur Bedarfsgemeinschaft zählen nicht nur die Ehepartner/innen und die leiblichen Kinder, sondern auch die Lebenspartner/innen und deren Kinder.
Das Sozialgeld beträgt zwischen 60 und 90 % der Regelleistungen.


Wer gilt als erwerbsfähig?
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (sechs Monate) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.


Wer gilt als hilfebedürftig?
Hilfebedürftig ist,
  • wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht
  • oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann,
  • und zwar vor allem durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder aus dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen und
  • die erforderliche Hilfe nicht von anderen, wie Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist.


Welche Arbeit ist zumutbar?
Grundsätzlich ist künftig jede Arbeit zumutbar, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind und die nicht illegal oder sittenwidrig ist. Dazu gehören auch Minijobs und Teilzeitarbeit. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen.


Welches Einkommen und Vermögen wird angerechnet ?
Grundsätzlich wird Einkommen angerechnet, auch das des Partners oder der Partnerin, die in der Bedarfsgemeinschaft leben. Es gibt jedoch Freibeträge auf Zuverdienste. Bestimmte Einkommen, z.B. das Erziehungsgeld, werden nicht angerechnet.

Beim Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

Ein angemessenes Kraftfahrzeug, ein selbst genutztes Hausgrundstück/ Eigentumswohnung von angemessener Größe oder angemessener Hausrat werden nicht angerechnet.


Wann und wo stellt man den Antrag?
Die Bundesagentur für Arbeit versendet die Anträge ab Mitte Juli 2004 bis Anfang September an alle Arbeitslosenhilfeempfänger/innen.

Für alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger/innen in Itzehoe ist das örtliche Sozialamt der Ansprechpartner.

WICHTIGER HINWEIS:
Alle Anspruchsberechtigten erhalten zu gegebener Zeit genauere Hinweise bezüglich der Antragsaufnahme.


Haben Sie noch Fragen?
Diese werden ebenfalls bei Antragsaufnahme beantwortet.

Die Informationen zum Arbeitslosengeld II stehen nachfolgend auch als pdf-Datei zum Dowload zur Verfügung.

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