für die Geschäftsjahre 2005 - 2008
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg hat gem. §35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eine Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen/innen aufzustellen.
Für diese Liste werden aus dem Kreisgebiet Steinburg insgesamt mindestens 80 Frauen und 80 Männer gesucht, von denen dann letztlich 16 Jugendschöffen und 64 Jugendhilfsschöffen (jeweils zur Hälfte Männer und Frauen) gewählt werden.
Wenn Sie - oder ein Itzehoer/eine Itzehoerin, den/die Sie für geeignet halten - sich für die Übernahme dieses Ehrenamtes interessieren und die Berufungsvoraussetzungen (siehe untenstehende pdf-Datei) erfüllen, senden Sie bitte bis zum
23.Juni 2004
eine entsprechende Mitteilung an die
Stadt Itzehoe
Kinder- und Jugendbüro
Reichenstraße 23
25524 Itzehoe
oder per e-mail an das
kinder-und-jugendbuero@itzehoe.de
Folgende Angaben müssen dabei enthalten sein, um diese als Vorschlag gem. §36 Abs. 2 GVG an den Kreis Steinburg weiterleiten zu können:
Geburtsname, Familienname, Vornamen
Geburtstag, Geburtsort
Wohnanschrift
Beruf
Hinweis auf die Eignung als Jugendschöffe/in
Bitte klären Sie mit den von Ihnen vorgeschlagenen Personen bereits im Vorwege, ob sie von eventuell vorliegenden Ablehnungsgründen nach §35 GVG Gebrauch machen würden!
Zur Tätigkeit von Schöffen finden Sie bei Eingabe des Suchbegriffs "Schöffe" auch Hinweise im Internet, z.B. unter
www.ratgeberrecht.de
www.legamedia.net