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Bürgermeisterwahl 2002 ungültig |
Der Itzehoer Anwalt Jochen Roggenbock hatte sich als Kandidat für die Bürgermeisterwahl am 22.09.2002 beworben - der Gemeindewahlausschuss lehnte seine Bewerbung ab.
Roggenbocks Einspruch vom 10.10.2002 gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl wurde vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zurückgewiesen.
Daraufhin erhob Roggenbock Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. In mündlicher Verhandlung wurde am 11.09.2003 die Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt.
Seit dem 10. November 2003 ist das Urteil rechtskräftig.
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die Entscheidung vom 21. November 2002
über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Itzehoe aufgehoben und stellte fest,
dass die Bürgermeisterwahl vom 22. September 2002 ungültig ist.
Der Aufhebungserlass mit den geltenden Maßgaben für die Wiederholungswahl steht nachfolgend
im pdf-Format zur Verfügung.
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