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Kooperation der Ämter |
Zur Bewältigung sozioökonomischer Benachteiligungen ist es zwingend notwendig, eine gut
funktionierende Kooperation zwischen den Verwaltungsstellen der sozialen Sicherung zu
erreichen. Hierzu ist es notwendig, dass eine Struktur der funktionalen Kooperation
zwischen Jugendamt, Sozialbereich und Arbeitsamt erarbeitet wird.
Da diese Ämter schon
allein aufgrund des räumlichen Zuschnitts ihrer Verantwortungsbereiche ungleiche Strukturen
haben, muss eine positive und konstruktive Kooperation mehr als nur eine strukturelle
Ebene haben. Die personengebundene Ebene soll hier entwickelt und durch geeignete Maßnahmen
gefördert werden. Dazu gehören mit Sicherheit regelmäßige Treffen, aber auch Hospitationen
sowie gemeinsame Fortbildungen. Eine Außenvertretung auf der Grundlage gemeinsamer Ziele
unter dem gleichen Image könnte ein Ergebnis sein. Das Projekt des Mobilen Internetcafé
kann dazu fördernd beitragen.
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Hier steht die komplette Dokumentation im *.pdf-Format zur Verfügung
Eine in Rubriken katalogisierte Auswahl von Links aus der Region
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